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Naja- im §5 steht ja, dass die Fortbildung nicht angerechnet wird, wenn sie überwiegend betrieblichen Erfordernissen dient.
Also Strahlenschutz dürfte betrieblichen Interessen dienen. Der Notarztkurs- kommt wohl drauf an. PALS-Kurs, wenn du keine Kinder betreust ist dann eher persönliche Weiterbildung.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3