Es heisst Vorsorge und nicht Vorsorgeuntersuchung. Der Arzt entscheidet, welche Untersuchungen er für sinnvoll hält und bietet sie dem Probanden an. Dieser kann das Angebot annehmen oder ablehnen. Der Schwerpunkt ist die Beratung. Und zwar über den Zusammenhang von arbeitsbedingten Gefährdungen und in wieweit sich diese Gefährdungen auf die Gesundheit auswirken und wie man Prävention betreiben kann. Die Vorsorge dient AUCH der Früherkennung von (arbeitsbedingten) Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen.
Es gibt die -veralteten- Grundsätze der DGUV. Die waren aber schon vor der Einführung der ArbMedVV nicht bindend. Und sind jetzt maximal noch ein Anhalt für Vorsorgen mit denen man nicht soo vertraut ist, dass man überhaupt was nachlesen kann und nichts wichtiges vergisst.
WENN ihm etwas auffällt, dann muss der den Probanden natürlich darüber aufklären und sollte zur weiteren Abklärung raten. Der Betriebsarzt bekommt dann aber meist auch keine Rückmeldung ob der Proband diesem Rat gefolgt ist und was dabei herausgekommen ist.
Wir wissen hier aber nicht worum es geht- mal schreibt sie von ArbMedVV, dann wieder von Eignungen, oder auf welcher Grundlage der Betriebsarzt die Erkrankung hätte erkennen müssen. Wir wissen ja nicht einmal, ob der Arzt untersucht und die Krankheit nicht erkannt hat (wasweissich- Herzgeräusch nicht gehört) oder gar nicht untersucht hat. Wenn er nicht nicht untersucht hat, weiss man nicht warum nicht.