Auch wichtig:
Hinweise für D-Ärzte / Berufskrankheit Covid-19
Kurz gefasst: Covid-19 sieht die DGUV bei Beschäftigten nicht als Berufsunfall oder Berufskrankheit. Bei Beschäftigten im medizinischen Bereich mit dadurch gegenüber der Allgemeinheit besonders erhöhtem Risiko "kann" es eine Berufskrankheit sein.