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Hallo ihr Lieben! Ich möchte nochmal daran erinnern, dass der Samstag ein Werktag ist, und die Frist zum Kommentieren somit bis Montag einschließlich geht! In dem Dokument sind zwar super viele Fragen in Diskussion, aber diese müssen dem impp auch noch fristgerecht und fundiert gemeldet werden
Guten Morgen. Also im Vorwort der Prüfungshefte heißt es wortwörtlich "...ist für den Zeitraum von drei Werktagen nach dem letzten Tag der Prüfung auf dieser Seite zugänglich". Dem entnehme ich, dass die Frist zum Kommentieren von Prüfungsfragen nicht auf den einzelnen Prüfungstag zu beziehen ist, sondern ab dem letzten Tag der Staatsprüfung gilt und damit bis einschließlich Montag zu gewähren ist.
Sollte das impp die Kommentierungsmöglichkeiten auf Ihrer Seite nun limitieren, muss man sie freundlich auf ihre selbst definierten Regeln hinweisen.
Wichtiger Rat für´s Leben: Gerade wenn es um etwas geht (bei dem ein oder anderen geht es bestimmt auch ums Bestehen)- nicht drauf verlassen, dass andere sich schon kümmern. Oder dass sie gescheit begründen.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
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Du scheinst Dich gut auszukennen, WackenDoc, deshalb an Dich die Frage: Wir mußten feststellen, daß obwohl in den Prüfungsheften steht, daß wir für Einsprüche bis 3 Werktage nach dem letzten Tag der Prüfung Zeit haben, online heute nur noch Tag 3 auswählbar ist. Gab es das schon einmal? Und falls ja, wie geht man da am besten vor?