Also unser Betriebsarzt hat mir ein BV dringend empfohlen. Ich hätte aber auch drauf bestehen können, weiter arbeiten zu wollen. Wahrscheinlich hätte es dann Gespräche mit meinem Chef und der Geschäftsführung gegeben. Letztendlcih tragen die ja, wie hier schon erwähnt, die Verantwortung. Nur eine patientenferne Tätigkeit wäre dann akzeptiert worden. Hier wird eigentlich auch jede gleich ins BV geschickt, aber es gab letztes Jahr - lange vor der Impfung! - auch eine Ausnahme. Bei den Internisten durfte eine kollegin weiter arbeiten. Die hat aber auch nur im Arztzimmer gesessen und Langzeit EKG ausgewertet. Null Patientenkontakt. Aber sie hat das auch wegen der Weiterbildungszeit gemacht, meinte sie. Es gibt also Verhandlungsspielraum, aber da muss man einen guten Plan haben und der Chef muss mitspielen.
"tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami
Ich habe auch -gewollt- Schwanger weitergearbeitet, aktuell 6. Monat. Nun würde ich doch gerne ins BV. Ich mache keine Dienste mehr und bediene die Ambulanz nicht mehr. Auf Station habe ich ganz normal Patientenkontakt, allerdings ohne Iso-Zimmer zu betreuen. Nun hatte ich mehrfach hintereinander das "Vergügungen", dass ich unwissentlich Covid-positive Patienten betreut habe bzw. Patienten in Quarantäne, die wir aus anderen Krankenhäusern übernommen hatten. Das hat mich sehr verunsichert. Zudem macht mir das ständige FFP2-Maske tragen (auch am Schreibtisch) zu schaffen und die knappe ärztliche Besetzung erlaubt mir kaum mir kurze Pausen zu gönnen bzw meine Arbeitszeit einzuhalten. Eine reine patientenferne Tätigkeit ist nicht möglich. Der Betriebsarzt sieht dennoch keine Veranlassung für ein komplettes Beschäftigungsverbot. Ist es sinnvoll sich hierbei als nächstes an das Gewerbeaufsichtsamt zu wenden und darauf hinzuweisen, dass die Gefährdung sich anders darstellt, als sie in der Gefährdungsbeurteilung niedergeschrieben wurde? Welche Optionen stehen mir noch zur Verfügung?