Ich finde hier sowohl B passt eigentlich besser als D. Obwohl die ganze Frage schwammig ist.
Lara ist ja in der Frage noch ein Kind. Und falls der Arzt Lara als noch nicht reif genug einschätzt ist B sehr wohl möglich. Also die Einweisung gegen ihren Willen.
Und müsste bei D nicht das Familiengericht entscheiden, statt dem Jugendamt?