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Studienzeit (genauer halt Pflichtpraktikum im Studium im Umfang um 40h, du bleibst ja auch während des PJ immatrikuliert; siehe Approbationsordnung, PJ Richtlinie etc.) Ja klar kann man auch neben dem PJ arbeiten (in welchem Umfang ist ne sehr gute Frage), dein Arbeitgeber braucht keine Bestätigung aber er hätte scheinbar gerne eine. Frag doch einfach mal im Studiendekanatnach, ob sie dir nen Zweizeiler ausstellen ....