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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
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    Ist es nicht eigentlich die Ärztekammer, die für den Kammerbeitrag die Einkünfte und den Steuerbescheid von vor 2 Jahren verlangt?
    Die Ärzteversorgung schickt immer nur Anfang des Jahres einen Fragebogen. Den muss man allerdings nur zurückschicken, wenn sich Änderungen am Vorjahreseinkommen ergeben haben (das Angestelltengehalt haben die bereits, da der AG monatlich Beiträge abführt).

    Da man als nebentätiger Notarzt ja keine Beiträge zahlen muss, muss man den Fragebogen mMn dann auch nicht zurückgeben. Oder man gibt halt an, dass die Nebeneinkünfte aus einer Nebentätigkeit als Notarzt stammen, wenn man es ganz genau machen will



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  2. #57
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    Offensichtlich sind hier die Versorgungwerke mal wieder anders... in BW musst du tatsächlich für sämtliche ärztlichen Einnahmen Abgaben abführen, hier ist der RD nicht wie in Bayern ausgenommen (oder ich hab die Satzungsänderung nicht mitbekommen). ... es gilt die höhere Summe aus: Normaler RV Beitrag auf Einnahmen aus einem Angstelltenverhältnis ODER 12% aus allen ärztlichen Einnahmen vor 2 Jahren, wobei du keine Wahl hast sondern der höhere Beitrag automatisch verlangt wird.



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  3. #58
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    Bei der bayerischen Versorgung steht „Diese Anpassung erfolgt in Angleichung an die mit Wirkung vom 11. April 2017 in Kraft getretene Regelung in § 23 c Abs. 2 SGB IV“

    Also müsste das eigentlich für alle Bundesländer gelten, oder?



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  4. #59
    Platin Mitglied Avatar von crossie
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    Hallo zuammen,

    bisher bin ich nur für meine Klinik oder für eine andere Wache im gleichen Bundesland gefahren. Demnächst fahre ich (vermittelt über eine einschlägige Internetbörse) für eine Wache in einem anderen Bundesland und hab mich heute Nacht so gefragt, ob ich da irgendwas besonderes beachten muss, z.B. dort bei der Landesärztekammer anmelden? Und bisher habe ich, wenn ich auf der anderen Wache hier in meinem Bundesland gefahren bin, die behandelten Patienten/Chipkarten eingelesen, auf ein Portal hochgeladen und dann mein Geld pro Patient gekriegt, da weiß ich auch noch nicht, wie das in den anderen Bundesland funktioniert.

    Also falls jemand Tips hat, woran ich noch denken muss, dann gern und vielen Dank!



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  5. #60
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    Wie das funktioniert, hängt stark vom jeweiligen Bundesland bzw. Auftraggeber ab. Wenn du über eine Börse fährst, bekommst du vermutlich deine stundenpauschale und das war’s dann. Ob du oder dein Auftraggeber private abrechnet, das kann unterschiedlich geregelt sein. Todesbescheinigungen kann man selber in Rechnung stellen (du behältst ja auch den Durchschlag für die vorläufige Leichenschau, dh nur du kannst sie abrechnen)

    Was die Kammer angeht: die pragmatische Lösung wäre wohl, einfach weiter den Beitrag bei deiner „Haupt“Ärztekammer zu zahlen ind ansonsten die Füße still zu halten



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