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Ist es nicht eigentlich die Ärztekammer, die für den Kammerbeitrag die Einkünfte und den Steuerbescheid von vor 2 Jahren verlangt?
Die Ärzteversorgung schickt immer nur Anfang des Jahres einen Fragebogen. Den muss man allerdings nur zurückschicken, wenn sich Änderungen am Vorjahreseinkommen ergeben haben (das Angestelltengehalt haben die bereits, da der AG monatlich Beiträge abführt).
Da man als nebentätiger Notarzt ja keine Beiträge zahlen muss, muss man den Fragebogen mMn dann auch nicht zurückgeben. Oder man gibt halt an, dass die Nebeneinkünfte aus einer Nebentätigkeit als Notarzt stammen, wenn man es ganz genau machen will