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Das eine sind die Anfechtungen, die man innerhalb weniger Tage nach der Prüfung beim IMPP einreichen kann. Die werden dann, wenn das IMPP den Fehler auch sieht, für alle gestrichen (allerdings bekommt derjenige den Punkt, der die „richtige“ Lösung hatte). Hierfür gibt es meines Wissens schon einen Sammelthread.
Das andere passiert dann, wenn du gegen dein individuelles Prüfungsergebnis NACH Veröffentlichung der Ergebnisse durch das IMPP Einspruch erhebst (gerne mit Anwalt). Das hat aber nichts damit zu tun, ob du die Frage schon bemängelt hattest. Du musst halt deinen Widerspruch dann auch begründen können.