Ich habe noch keine Zeit das zu lesen, aber ich teile es schon mal: https://www.marburger-bund.de/bundes...beitserfassung Der MB hat hier sehr viel zum Thema Arbeitszeiterfassung geschrieben.
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Ich habe noch keine Zeit das zu lesen, aber ich teile es schon mal: https://www.marburger-bund.de/bundes...beitserfassung Der MB hat hier sehr viel zum Thema Arbeitszeiterfassung geschrieben.
Ich hab die Mitteilung nun gelesen, ist maximal ausufernd geschrieben. Letztendlich muss man zu dem Thema echt den Wortlaut im TV abwarten. Handfest ist wahrscheinlich bislang nur, dass die elektronische Arbeitszeiterfassung nicht "durch andere Verfahren mit gleicher Genauigkeit" erfolgen darf. Wie genau (oder ob) man dann den Rest festzurrt, ist schlussendlich weiter offen. Z. B. dass Arbeitszeit und Anwesenheitszeit als solche anerkannt werden sollten, Pausen nur zählen, wenn man sie tatsächlich macht usw. Bin wirklich gespannt. Was war noch mal der Grund, weshalb die Entscheidung so schnell getroffen werden musste?
Viele euphorische Worte, die aber wieder irgendwie ein wenig am Kernproblem vorbei gehen. Der MB schreibt: "Es muss sichergestellt werden, dass entgegengenommene Arbeitsleistung als Arbeitszeit anerkannt und ausgeglichen bzw. bezahlt wird."
Richtig. Bloß wer hat denn hier Überstunden angeordnet oder gar angenommen? Komisch, haben alle den Morbus Scholz, kann sich keiner dran erinnern.
Das ist wieder so ein Ding wie mit der Dienstzahlbegrenzung bei der VKA. "Maximal 4 Dienste im Monat, ohne Ausnahme! ... aber falls doch mal mehr sein müssen, gibt es mehr Gehalt." Okay. "Konsequente Bezahlung jeder Überstunde! ... wenn der Arbeitgeber sie angenommen hat."
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Ich will wieder erst mal nur einen Link teilen, weil der DÄT nun zu Ende gegangen ist und die ärztliche Personalplanung auch mal wieder eine Rolle gespielt hat. https://128daet.baek.de/data/media/BVI06.pdf