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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    29.05.2007
    Ort
    Göttingen
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    15.
    Beiträge
    2
    Hallo!

    Ich hätte da eine Frage zum Antrag auf Approbation. In dem Antrag, der mir zugesandt wurde, gibt es einen Abschnitt, in dem ich erkläre, daß gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder WAR. Ich habe "nicht anhängig ist" angekreuzt und den Antrag gestellt. Inzwischen mache ich mir aber etwas Sorgen, eventuell eine falsche Angabe gemacht zu haben. Vor ca. 5 Jahren bekam ich nämlich eine Anzeige, wegen der ich zur Aussage zur Polizei mußte. Da ein Irrtum vorlag, welches ich dort schnell klarstellen konnte, wurde dem nicht weiter nachgegangen. Ich bin mir nicht sicher, inwiefern sowas staatsanwaltschaftlich oder polizeilich ist. Hätte ich den Vorfall erwähnen müssen? Ich meine, wegen des Zusatzes "war"?

    Danke für die Antwort!



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  2. #2
    Urologischer Goldfinger Avatar von Doktor_No
    Mitglied seit
    22.03.2002
    Ort
    2 linke Handschuhe bitte!
    Semester:
    bei uns ist TRUS ein muß!!!!
    Beiträge
    3.087
    musst doch dein führungszeugnis mit einreichen, und wenn das leer ist gibt es ziemlich sicher kein problem
    ich denke urologisch!




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  3. #3
    Platin Mitglied Avatar von tonexxx
    Mitglied seit
    18.08.2004
    Ort
    Köln
    Beiträge
    635
    Zitat Zitat von Marianna
    Hallo!

    Ich hätte da eine Frage zum Antrag auf Approbation. In dem Antrag, der mir zugesandt wurde, gibt es einen Abschnitt, in dem ich erkläre, daß gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder WAR. Ich habe "nicht anhängig ist" angekreuzt und den Antrag gestellt. Inzwischen mache ich mir aber etwas Sorgen, eventuell eine falsche Angabe gemacht zu haben. Vor ca. 5 Jahren bekam ich nämlich eine Anzeige, wegen der ich zur Aussage zur Polizei mußte. Da ein Irrtum vorlag, welches ich dort schnell klarstellen konnte, wurde dem nicht weiter nachgegangen. Ich bin mir nicht sicher, inwiefern sowas staatsanwaltschaftlich oder polizeilich ist. Hätte ich den Vorfall erwähnen müssen? Ich meine, wegen des Zusatzes "war"?

    Danke für die Antwort!
    Normalerweise schreibt die Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Damit solltest du aus der Sache raus sein.

    In meiner Sache wegen "fahrlässiger KV" kam, da es die absolute Lappalie war, NUR dieser Brief. Und ich würde genauso ankreuzen, wie du es getan hast.



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  4. #4
    PJler-Ausbeuterin Avatar von alley_cat75
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    Zitat Zitat von Marianna
    Vor ca. 5 Jahren bekam ich nämlich eine Anzeige, wegen der ich zur Aussage zur Polizei mußte.
    Mussten wir das nicht alle schon einmal? Ich würde sagen, Deine kriminelle Energie hält sich in Grenzen, so dass Du Dir deswegen keine Sorgen machen musst. Primär geht es darum, dass momentan keine Ermittlungen gegen Dich laufen. Das, was war, wird ja anhand des Führungszeugnisses erfragt.
    ICD-10: F18.2 Abhängigkeit von Flugzeugkleber.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    2
    Hallo Euch allen,

    danke für die Antworten, es ging alles gut, meine Approbation war am letzten Freitag im Briefkasten...

    HURRA




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