n'abend zusammen,
es geht mal wieder ums auswahlverfahren der hochschule.
mir war nicht klar, ob student X der z.B. nen schnitt von 2,3 hat und gießen als zweiten ortswunsch angegeben bevorzugt ist vor jemandem, der 2,4 hat und gießen als erstwunsch angegeben hat.
die zvs hat mir dazu gesagt, dass derjenige bevorzugt wird der in dem oben genannten beispiel den schnitt von 2,4 und gießen als erstwunsch genannt hat.
nach diesem system ist es mir aber nicht klar wie auf der seite von der zvs "Auswahlgrenzen im Hochschulverfahren" bei der ortspräferenz bei mainz beispielsweise eine 5 steht oder vor gießen N4.
hier spielen doch offentsichlich auch später genannte unis ne rolle bei der verteilung.
kann mir jemand helfen?
ich danke!