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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    mich würden eure Erfahrungen interessieren, wie genau die ÄKNO bei der Anmeldung zur Facharztprüfung die Zeiten des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit überprüft.

    Fest steht, dass Mutterschutz, Elternzeit usw. ja offiziell nicht angerechnet werden dürfen. Jedoch soll es ja Weiterbilder geben, die sich bei den bescheinigten Zeiten flexibel zeigen.

    Kann jemand, dessen Zeiten ggf. auch "knapp kalkuliert" waren, von seine Erfahrungen berichten? Gerne auch per PN.


    Viele Grüße



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Unterbrechungen der Weiterbildungszeit musst Du bei der Anmeldung zur Prüfung Angeben und begründen. Wenn in den Weiterbildungszeugnissen nicht drin steht Mit/ohne Unterbrechung der Zeiten, wurde das schon mokiert und nach gefordert.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    "Eine Unterbrechung der Weiterbildung, insbesondere wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr-und Ersatzdienst, wissenschaftlicher Aufträge –soweit eine Weiterbildung nicht erfolgt –oder Krankheit kann nicht als Weiterbildungszeit ange-rechnet werden. Tariflicher Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar." Aus der Weiterbildungsordnung der ÄK Nordrein- es wird nicht angerechnet.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #4
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Vielen Dank!

    Der Abschnitt aus der WBO ist mir bekannt, deswegen habe ich das ja auch erwähnt.

    Es geht eher um die Frage, ob irgendwo schonmal ein Chef versehentlich zwar die Elternzeit als Unterbrechung im Zeugnis vermerkt hat, aber nicht den Mutterschutz. Und ob dies dann auffiel, beispielsweise aufgrund von vorliegenden Unterlagen bei der Ärzteversorgung o.ä.?

    Konkret: ist das, was plausibel in Zeugnis und Logbuch steht, gesetzt oder finden hier noch Prüfungen seitens der Kammer statt?



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Der Weiterbilder riskiert damit seine Ermächtigung. Warum sollte er das tun.
    Die Sachbearbeiter der Ärztekammer sind Erbsenzähler. Meinst du nicht dass das auffällt, wenn eine Lücke wegen Elternzeit drin ist, aber dann der Mutterschutz fehlt?
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