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  1. #1
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    Huhu,

    hätte eine Frage..

    Wie ist das denn für stillende Mamas geregelt mit den Bereitschaftsdiensten? Gibt es so eine Art Mutterschutz wie während der Schwangerschaft (also keine Bereitschaftsdienste etc, finanzieller Ausgleich...). Finde da irgendwie keine konkreten Angaben dazu...Danke schonmal!



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  2. #2
    small but dangerous
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    Für Stillende gilt das Mutterschutzgesetz genauso. Das heißt keine Arbeit nach 20 Uhr und am Wochenende, keine Mehrarbeit. Und es steht einem eine Ausgleichszahlung wie in der Schwangerschaft zu.
    Der Arbeitgeber muss aber gelegentlich an die Lektüre des Mutterschutzgesetzes erinnert werden...



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  3. #3
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    ... gillt aber nur bis zum 1. Geburtstag des Kindes.
    https://www.haufe.de/oeffentlicher-d..._HI712147.html
    Geändert von easy-bisy (01.06.2016 um 14:54 Uhr) Grund: link hinzugefügt



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Zitat Zitat von easy-bisy Beitrag anzeigen
    ... gillt aber nur bis zum 1. Geburtstag des Kindes.
    https://www.haufe.de/oeffentlicher-d..._HI712147.html
    Da steht drin, dass es im Gesetz nicht geregelt ist, dass es nur bis zum 1. Geburtstag ist. Ich hatte damals beim Gesundheitsamt nachgefragt und man hat mir bestätigt, dass das eben solange gilt, wie man stillt. Ich hab mich trotzdem zum berufstart dagegen entschieden, weiterzustillen, theoretisch wäre es aber gegangen.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  5. #5
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    Super, danke Euch!


    Braucht man denn iwie eine Bestätigung dass man stillt?



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