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Hallo,
vielleicht kann hier ja jemand meine Frage beantworten. Also wie es aussieht, habe ich den schriftlichen Teil wohl nicht bestanden. Allerdings werde ich im Sommer für ein Jahr ins Ausland gehen. Meines Wissens wird man aber von Amts wegen automatisch zur Wiederholung im Herbst geladen. Reicht als Grund für einen Rücktritt, die Angabe, dass man beruflich im Ausland ist? Kann ich dann, wenn ich zurück nach Deutschland komme, im Herbst 2013 das Physikum nachholen? Muss ich dazu immatrikuliert sein? Wenn ich mich exmatrikuliere, wie groß ist dann ca. meine Chance, nach meiner Rückkehr einen Studienplatz zu bekommen? Und ändert es irgendetwas, wenn ich das Mündliche jetzt bestehe oder nicht? Also es ist wohl wirklich ein Sonderfall, denn bisher konnte mir niemand wirklich darauf antworten. Also wenn hier jemand etwas weiss, würde das mir helfen...