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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo liebe Forenmitglieder.

    Ich werde bald Medizin studieren und möchte darauf den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie machen.
    Wie ich hier rausgelesen habe, ist diese Fachrichtung ziemlich gefragt und viele Stellen bleiben offen.
    Nun soll ja die Psychotherapeutenausbildung der Psychologen reformiert werden, sodass diese auch Medikamente verschreiben dürfen sollen.
    Nun meine Frage: Was unterscheidet dann den Facharzt vom PP außer der Bildungsweg? Wird dann die Stellensituation verschärft für Ärzte sein, weil PPs bevorzugt werden (weniger kostenintensiv?) und sie in der Überzahl sind?



  2. #2
    ehem-user-31012019-1024
    Guest
    Zitat Zitat von Nemo-. Beitrag anzeigen
    [...] Nun soll ja die Psychotherapeutenausbildung der Psychologen reformiert werden, sodass diese auch Medikamente verschreiben dürfen sollen.
    Das wird mit Sicherheit niemals passieren.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Das BMG hat schon einen Entwurf veröffentlicht, der ein neues Psychotherapiestudium einführen soll und dann nach der Approbation nach 5 Jahren und der Weiterbildung von nochmals ca. 5 Jahren alle psychotherapeutischen Kompetenzen abdeckt sowie die Verschreibung von Psychopharmaka vorsieht.

    https://www.dgvt.de/aktuell/details/...375a129a943a21

    https://m.aerzteblatt.de/news/77208.htm



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von jijichu
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    In dem Artikel des Ärzteblatts steht nichts darüber, dass diese Psychotherapeuten nach Abschluss Medikamente verschreiben dürfen. Und das sollte auch so bleiben. Medikamente gehören in ärztliche Hand, Psychopharmaka sollten zumindest in der Einstellung der Medikation in psychiatrischer Hand sein.

    "Ein Praxissemester, wie es z.B. auch der Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) fordert, ist nicht vorgesehen."

    Das ist lächerlich, wenn ohne entsprechende Praxis oder Weiterbildungszeit eine Approbation erteilt werden soll, mit denen man schön rum pfuschen kann. Demnächst gibt's dann noch den Heilpraktiker für Allgemeinmedizin...



  5. #5
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    „Außerdem wird in diesem Arbeitsentwurf die Einrichtung erweiterter Modellstudiengänge ermöglicht, mit denen die psychotherapeutische Heilkunde um Kompetenzen erweitert wird, die die Verordnung psychopharmakologischer Maßnahmen möglich machen und zu einer entsprechenden heilkundlichen Befugniserweiterung führen soll.“

    So steht es im ersten Link.



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