Hallo Leute, ich hab mal ne Frage, die mir vielleicht die Apotheker hier im Forum beantworten können.
Also in meinem Flüchtlingsheim haben wir ein kleines Medikamentenlager, so dass wir gängige Medikamente direkt an Patienten abgeben können. Bezogen werden die über die örtliche Apotheke.
Unsere Patienten sind nicht im normalen Gesundheitssystem. Solange sie bei uns in der Unterkunft wohnen, werden alle Kosten direkt über die LAB bzw. indirekt über das Budget des Roten Kreuzes für diese Unterkunft abgerechnet.
Wir haben tagsüber unter der Woche Arztbesetzung, da ist das alles kein Problem.
Nachts und am Wochenende sind wir mit einem RTW (RettAss und RettSan) besetzt, die sowohl Notfälle wie man sie aus dem Rettungsdienst kennt, versorgen, als auch Krankheitsbilder, die nicht so schwer sind, aber direkt behandelt werden sollten. Typisch ist z.B. fieberhafte Infekte, bei ansonsten stabilen Patienten und Magen- Darm- Infekte.
Ein normaler Patient hat entweder eh entsprechende Medikamente zu Hause oder kauft sie sich dann einfach in der Apotheke. Unsere Bewohner haben in der Regel keine und bekommen nur ein Taschengeld- die medizinische Versorgung deckt aber auch Bagatellmedikamente ab.
Irgendwie ist es ja unsinnig, jeden Patienten, der Paracetamol für sein Fieber braucht, in´s Krankenhaus zu fahren oder dafür den KV-Notdienst zu holen.
Gibt es eine rechtlich sichere Möglichkeit, den RettAss, die Ausgabe von bestimmten Medikamenten (ausschließlich nicht-verschreibungspflichtige, keine Antibiotika) zu genehmigen. SOPs würden wir dazu erstellen- incl. Indikation, Kontraindikation, Menge, zu beachtende Warnhinweise?
Edit: Und was ist die rechtliche Grundlage dafür, dass wir Medikamente kaufen und dann ausgeben dürfen?