Mist, das mit der Berufskrankheit hab ich irgendwie überlesen. Ich hatte ja auf die Passivrauchexposition in der Gastronomie früher spekuliert...
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Ich finde das diese Frage absolut anfechtbar ist. Gefragt war welche anamnestische Frage hinsichtlich einer etwaigen Berufskrankheit bei Larynxkarzinom an ehesten zielführend ist.
Möglichkeiten waren Arbeit mit Asbest, Arbeit als Melker, Arbeit im Atomkraftwerk, Schreinerarbeit mit Eiche und Buche, Arbeit in der Gastronomie.
Ich hab jetzt mal nachgeschaut und folgendes gefunden:
3. Ionisierende Strahlung
BK-Nr. 2402:
Erkrankungen durch ionisierende Strahlen
Krankheitsbild:
Kehlkopfkarzinom
Beispiele für Berufe und mögliche Gefährdungen (unvollständige Aufzählung):
Bergleute, Mineralgewinner, insbesondere Uranbergbauer (Wismut, DDR)
(Tief-)Bauarbeiter
Arbeiter in der Kernkraft
Forscher, Laboranten, Physiker
Metall-, Chemie-, Kunststoffarbeiter
medizinisches Personal, Zahn-/Ärzte
Industriezweige/Tätigkeiten: Medizin (Röntgen, Nuklearmedizin, Strahlentherapie), Kernkraft, kerntechnische Anlagen, radioaktive Isotope in Forschung/Industrie, Materialprüfung durch Röntgenspektroskopie, Bergbau (Radon, Uran), Baugewerbe
4. Asbest
BK-Nr. 4104:
Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs
in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)
in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder
bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren {25 x 106 [(Fasern/m³) x Jahre]}
Da sind also meiner Meinung nach 2 Antworten richtig. Wie sieht ihr das ?
Mist, das mit der Berufskrankheit hab ich irgendwie überlesen. Ich hatte ja auf die Passivrauchexposition in der Gastronomie früher spekuliert...
Ich hab jetzt die S3-Leitlinie dazu auch rausgesucht (https://www.awmf.org/uploads/tx_szle...assung_0.1.pdf)
Auf Seite 22 steht:
Bei Asbestexposition und bei Ionisierenden Strahlen z.B. durch Uran ist das Larynxkarzinom als Berufskrankheit anerkannt.
In der Aufgabe wird erwähnt, dass es sich um einen ungelernten Arbeiter handelt. Ich denke daher will das IMPP, dass wir an Asbest denken (ungelernte im Atomkraftwerk kann ich mir schlecht vorstellen).
Somit ist die Frage nicht nur anfechtbar sondern eindeutig zu rügen. Macht das jemand?