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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallihallo
    ich habe mal eine Frage, wenn man stillend anfängt zu arbeiten, fällt man unter das MuSchu Gesetz, demnach macht man keine Dienste. Ist dann die Gehaltszahlung, wie auch in der Schwangerschaft, das „Dienstgehalt“? Müsste doch eigentlich, oder?

    LG



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  2. #2
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    Hier meine Erfahrung aus einem früheren Thread: Ich bin als Anfänger in Teilzeit eingestiegen, Stillkind mit Kuhmilchproteinallergie. Ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt dass Dienste so schnell wie möglich starten, ich einfach in den Pausen pumpen soll (bei nicht-existenten Pausen) und überhaupt- ein Jahr stillen? Abstillen?! (Kinderklinik, btw)



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  3. #3
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    Ich erinnere mich, dass du mal sowas geschrieben hattest. Mir geht es um das Gehalt danach. Dass die dann alle not amused sind ist mir leider klar. Trotzdem dürfen die mich letztlich nicht zwingen. Sobald ich sage, dass ich noch stille, ist der AG in der Pflicht… Ganz ehrlich einfach verkorkstes System.



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  4. #4
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    Ja, MuSchG besagt dass auch bei BV wegen Stillens keinen finanziellen Nachteile entstehen dürfen. Habe das beim LVR als Arbeitgeber mal exemplarisch durchgearbeitet bis zur Rechtabteilung irgendwo weit oben und dann ganz normal Gehalt wie im BV in der Schwangerschaft (also normal arbeitend aber ohne Dienste) bekommen.



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  5. #5
    unsensibel Avatar von Lava
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    Cool. Ich habe damals zwar Stillpausen gehabt und keine Dienste etc. gemacht, aber das den Gehaltsausgleich habe ich nicht mal gedacht. Super, wenn das funktioniert hat!
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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