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Hallo,
vielleicht weiss dazu ja jemand was:
Relativ junge Frau an exulcerierendem Mamma-Ca erkrankt, in palliativer stationärer Behandlung. Es gibt Töchter; diese haben auch eine Vorsorgevollmacht. Sie wenden sich an ein Zentrum ffür gendiagnostik, zm für sich Klarheit zu haben. Die Testung wird als indiziert betrachtet; es soll auch die erkrankte Mutter getestet werden.
Als das Entnahmeset mit der Einwilligungserklärung eintrifft, hat sich der Zustand der Mutter zum präfinalen hin verschlechtert, eine schriftliche Einwilligung ist nicht mehr möglich.
Die Töchter berichten (glaubhaft), das die Mutter ihnen gegenüber vor Eintreffen der Formulare ja schon mündlich eingewilligt habe und haben wie gesagt die Vorsorgevollmacht. Da Wochenende ist, ist im entsprechenden Zentrum keiner zu erreichen, der dazu adäquat Auskunft geben kann.
Bis zur Klärung habe ich das ganze abgenommen und im Labor konservieren lassen, aber würde mich mal interessieren, wie das ganze medikolegal zu bewerten ist,