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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Seit ein paar Monaten arbeite ich als Assitenzarzt und habe noch nicht genug Erfahrungen, wie ich mich in bestimmten Situationen verhalte. Nun passiert mit mir was nicht angenehmes.

    Es geht um ein Diktat von Entlassungsbrief bzw. Unterschreibung des Briefes. Patient wurde am 1.06 zur Bursektomie
    stationär aufgenommen. In unserer Abteilung gibt es Verteilungsplan und jeder Assistenzarzt unter Begleitung eines Oberarztes ist für bestimmten Bereich zuständig. Der P. lag, sagen wir, im Zimmer 1. Ab 08.06 bis zum 12.06 war ich für den Patienten zuständig. Er war stabil und sonst unauffällig. Ab 15.06 war allein ein Oberarzt für den zuständig, da wir nicht genug Assistenzärzte haben. Der Patient wurde noch 2 mal operiert. Am 27. ist der Patient nach Intensivstation verlegt und am nächsten Tag gestorben. Ich habe von anderem Kollege erfahren, dass der Patient innere Blutung hatte und letzte Woche Hb 5 war. Oberarzt hat nicht darauf rechtzeichtig reagiert.
    Nun bekomme ich Anweisung vom Oberarzt, dass ich den Entlassungbrief diktieren sollte, da ich schon eine Woche den Patienten betreut habe und für Entlassungsbriefe Assistenzärzte zuständig sind. Ich soll ja dann auch den Brief unterschreiben. Aber es wäre ja logisch, wenn ein Richter dann mich fragen würde, wieso ich als Assistenzarzt auf Hb von 5 nichts unternommen habe.

    Was würden Sie mir empfehlen, in dieser Situation zu tun?
    VG



  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Das eine (Brief schreiben) hat mit dem anderen (Ermittlungen bzgl. Behandlungsfehler) nichts zu tun... Eigentlich (so war das bei uns) wurde dann vom Assistenten auf Intensiv der Brief geschrieben und nicht vom Anfänger, der den Patienten irgendwann mal auf Station gesehen hat. Sag deinem OA einfach, dass du die weitere Entwicklung des Patienten bis zu seinem Tod nicht kennst und daher den Brief nicht schreiben kannst. Punkt.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #3
    Platin Mitglied Avatar von CYP21B
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    Kenne ich auch das man Brief schreiben muss/ soll und den Patienten nur wenig bis gar nicht kennt. Es gab ein paar Spezialisten die das gerne turfen wollten, die haben das dann selbst zurück bekommen. Wenn es keinen "besser" zuständigen gab habe ich mir die Akte besorgt und Brief rein nach Aktenlage geschrieben. Gerade wenn der Patient auf Its lag gab es da ja einen Brief den man verwenden konnte. Und gerade bei langen Verläufen geht es ja mehr darum dass das wesentliche sinnvoll zusammengefasst wird.



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    3.731
    Und vor allem ein Exitusbrief ist kurz. Was soll man denn groß schreiben? Laborwerte? Medikation?
    Es gehört rein statt "in unserer stationären Behandlung befand" ein Nachhalbsatz "und am ... verstarb" oder sowas.
    Dann Diagnosen, Therapien, Anamnese und Epikrise. Kurz. Chirurgisch. Kam zur Bursektomie, im Verlauf innere Blutungen und letztlich verstorben. Wenn du dich zurückhalten willst weil du der Meinung bis dass OA blablabla Mist gebaut hat, dann schreib nicht zu viele Details. Und egal welcher Meinung du bist bzgl. deines Oberarztes: das hat im Brief nichts zu suchen, das klärst du intern oder wie auch immer.

    @Feuerblick: bei uns war es schon so, dass den "Exitusbrief" die Fachabteilung geschrieben hat die ihn primär operiert hat. Der Hausarzt schickt den Patienten zu uns Gefäßchirurgien (auf mein Fachbereich bezogen), dann schickt ich auch als Gefäßchirurg einen Brief an den Hausarzt dass der Patient tot ist. Und überlässt solche Sachen nicht den Anästhesisten. Die können auch einen Brief schreiben aus ihrer Intensiv raus, das ist mir egal. Aber primär lag der Patient gefäßchirurgisch und dann schreib ich auch als Gefäßchirurg dem Hausarzt dass der Patient verstorben ist.
    Zitat Zitat von CYP21B Beitrag anzeigen
    Und gerade bei langen Verläufen geht es ja mehr darum dass das wesentliche sinnvoll zusammengefasst wird.
    Bei einem Exitusbrief noch viel mehr! Zwei Seiten sollte das absolute Maximum sein. Eineinhalb Seiten braucht es meist schon damit Briefkopf, Diagnosen und die ganzen Unterschriften irgendwo unterkommen. Aber recht viel mehr auf keinen Fall. Maximal zwei Seiten. Der Patient ist tot. Es braucht keine Verlaufsbeschreibung bis ins letzte Detail mit sämtlichen Untersuchungen und Empfehlungen der anderen Fachabteilungen. Es gibt nichts mehr zu empfehlen.

    Empfehlung: Schreib den Brief! Kurz, knackig, aus das Wesentliche beschränkt und beschäftige dich dann wieder mit der Medizin für Lebende. Das ist einmal eine halbe Stunde hinsetzen mit der Akte dann ist das Thema vorbei.
    Zitat Zitat von ArsAeterna Beitrag anzeigen
    Aber es wäre ja logisch, wenn ein Richter dann mich fragen würde, wieso ich als Assistenzarzt auf Hb von 5 nichts unternommen habe.
    Was hat denn das Schreiben eines Briefes damit zu tun?



  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    12.09.2002
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    38.295
    @anignu: Bei uns gab es immer Chirurgen auf Intensiv (so eine Art Pseudo-Rotation). Die mussten so einen Brief dann schreiben.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

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