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Hallo,
ich habe mal eine "rechtliche" Frage, leider finde ich dazu auf Anhieb nichts auf der KV-Seite.
Wenn man in einer Arztpraxis als Arzt in Weiterbildung angestellt ist und der auszubildende Arzt (also der Praxisinhaber) wird plötzlich krank oder kann aus anderen Gründen nicht erscheinen. Ist es rechtens, dass ich dann für diesen Zeitraum Urlaubstage nehmen muss?
Vielleicht haben einige von euch bereits Erfahrungen mit derlei Vorkommnissen?
Würde mich über Rückmeldungen freuen.