Erstmal muss die DRV deine Tätigkeit als ärztlich anerkennen, ansonsten hast du gar keine Wahl. Im für dich schlimmsten Fall sieht sowohl das Versorgungswerk und die DRV eine Beitragspflicht. Dann musst du klagen (gegen DRV oder Versorgungswerk) und bis dahin erstmal in beides einzahlen... alles kompliziert.
Woher hast du die Info, dass dein AG seinen Anteil nicht zahlen würde wenn du ins VW einzahlt?