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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo liebe community,

    ich habe vor kurzem von der Klinik zu einer Unternehmensberatung gewechselt, und gedenke dort für 2-3 Jahre zu bleiben, bevor es wieder zurück in die Klinik geht.

    Vielleicht hat sich schonmal jemand mit dem Thema auseinandergesetzt.
    Ich zahle ja aktuell in die deutsche Rentenversicherung ein, mein AG seinen Anteil.

    Habe nun gehört, dass es evtl. sinnvoll wäre direkt ins Versorgungswerk einzuzahlen - gibt es eine Meinung dazu?
    Nach kurzer Recherche sieht es wohl aber so aus, dass mein AG dann den AG-Anteil nicht dorthin zahlen würde, auch wenn man sich befreien lassen könnte - das macht ja wohl gar keinen Sinn?

    In der Ärztekammer bin ich als Arzt natürlich weiterhin Pflichtmitglied, zahle aber nach aktuellem Stand keinen vollen Beitrag.

    Freue mich über eure Auskünfte!



  2. #2
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    3.740
    Erstmal muss die DRV deine Tätigkeit als ärztlich anerkennen, ansonsten hast du gar keine Wahl. Im für dich schlimmsten Fall sieht sowohl das Versorgungswerk und die DRV eine Beitragspflicht. Dann musst du klagen (gegen DRV oder Versorgungswerk) und bis dahin erstmal in beides einzahlen... alles kompliziert.
    Woher hast du die Info, dass dein AG seinen Anteil nicht zahlen würde wenn du ins VW einzahlt?



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Goro's Lair
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    Vor-Hölle
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    322
    Ich kenne das bislang auch nur so, dass der AG seinen Anteil automatisch abführt.

    Mal ne ähnliche Frage: was ist wenn man als Klinikarzt UND nebenher nicht-ärztliche Tätigkeiten, zB freiberufliche Lehrtätigkeit/Coaching/Teaching auf Honorarbasis ausübt? Muss man sich für diese Nebentätigkeit auch bei der DRV befreien lassen und an das VW zahlen?



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    16.362
    Du musst dich für jede Tätigkeit befreien lassen. Sonst besteht immer die Gefahr, dass du doppelt einzahlst.

    Ärztliche Tätigkeit- Versorgungswert.
    Nicht-ärztliche Tätigkeit (Arzt ist auch keine Voraussetzung in irgendeiner Form für die Tätigkeit)- DRV.

    Bei Coaching/Teaching müsste man schauen- wenn das nur deine Nebentätigkeit ist und du gebucht wirst, weil du Arzt bist oder du damit wirbst Arzt zu sein, dann sollte es durchgehen.

    Die DRV ist übrigens schlimmer hinter deinen Beiträgen her als der Teufel hinter der armen Seele.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Goro's Lair
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    Vor-Hölle
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    Danke für deinen Rat (mal wieder...)

    Also ich gebe Unterricht an einer Krankenpflegeschule. Gibt halt konkrete Öcken auf die Kralle für jede Schulstunde.
    Bisher habe ich alle Einkünfte Nebentätigkeit (RD, Trainings etc) brav beim Versorgungswerk angegeben (hat die aber nie interessiert), aber nie einen Befreiungsantrag bei der DRV gestellt.
    Wie sollten die denn da drauf kommen? Haben die Detekteien wie die GEZ oder was?
    Schlafende Hunde?



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