Die 48h im Mittel gelten trotzdem, egal ob Teilzeit oder nicht.
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Geändert von Bender B. Rodriguez (31.03.2022 um 13:29 Uhr)
Die 48h im Mittel gelten trotzdem, egal ob Teilzeit oder nicht.
Die 48 Stunden im halben Jahr sind eine absolute Grenze über alle Arbeitsverhältnisse zusammen. Die einschlägigen Tarifverträge stufen aber die Grenzen der Arbeitszeit entsprechend herab.
Zitat von Evil
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Geändert von Bender B. Rodriguez (31.03.2022 um 13:29 Uhr)
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Ich schon. §10 VII 1 TV-Ärzte/VKA.
Zitat von Evil