Das halte ich aber für sehr fragwürdig. Wenn die Verteidgung ansteht haben ja (normalerweise) schon 3 Gutachter die Arbeit "gelesen" und zur Verteidgung zugelassen - das Promotionsverfahren läuft ja schon. Das hätte ich mir so nicht gefallen lassen. Kann mir gut vorstellen dass man dagegen Verwaltungsrechtlich angehen kann.
Schwieriger ist es da bestimmt für kut66. Ich würde mich an den Dekan oder Promotionsbeauftragten wenden.