Für Hessen:
https://www.verdi-bw-hessen.de/page....surlaubsgesetz
Ganz klipp und klar geregelt, der AN hat Anspruch (!) ggü. dem AG auf Freistellung für bezahlte (!!) Fortbildung. DAS wäre mal ein spannendes Thema für den MB, statt drei Tagen FoBI (von denen vielleicht auch noch 1x Strahlenschutzfortbildung ist) eine Woche bezahlten Yoga oder Töpferkurs in der Toskana. Aber solange keiner klagt, scheinen ja alle zufrieden zu sein.