teaser bild
Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 15
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    15.01.2017
    Beiträge
    5
    Hallo zusammen,
    Ich wollte fragen ob jemand der in der Schweiz studiert hat oder sich mit der Zulassung dort auskennt mir helfen kann. Ich bin deutscher Staatsbürger und habe auch nie woanders als in Deutschland gewohnt. Jedoch hat mein Vater ab 2019 fünf Jahre lang eine schweizerische Arbeitsbewilligung. Meine Frage: Kann ich mich mit diesen Vorraussetzungen (+ natürlich Abitur) in der Schweiz um einen Platz bewerben ? Wenn ja, mit welchen Aussichten auf Erfolg?
    LG turgor



  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    08.10.2012
    Beiträge
    155
    https://www.swissuniversities.ch/fil..._Ausländer.pdf


    1. Bezüglich Zulassung zum Medizinstudium werden wie Schweizerinnen und Schweizer behandelt:

    Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die seit mindestens fünf Jahren im Besitze einer schweizerischen Arbeitsbewilligung sind, beziehungsweise Aus- länderinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Eltern seit mindestens fünf Jahren im Besitze einer schweizerischen Arbeitsbewilligung sind;

    hier stellt sich die Frage, ob es dann einfach reichen würde, wenn du dich beispielsweise bei deinem Vater in der Schweiz anmelden würdest. Falls das ausreichen sollte hast du die erste Hürde schonmal geschafft. Falls nein, wird das leider nichts.

    2. Es gelten folgende Voraussetzungen für die Gleichbehandlung der Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizerinnen und Schweizern:
    a) Die Ausländerinnen und Ausländer nach Abs. 1 Bst. a bis i müssen spätestens am Tag der von Swissuniversities festgelegten Anmeldefrist für das Medizinstudium im Besitze der Do- kumente sein, auf denen ihre Zugangsberechtigung zum Medizinstudium beruht. Der Vor- bildungsausweis kann nachgereicht werden.

    Hmm, daraus würde ich lesen, dass wenn du bis spätestens zur Anmeldefrist einen Meldezettel nachweisen kannst passt es



  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Registriert seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.295
    Wenn ich das richtig lese, müsste er/sie oder seine Eltern aber schon seit (!!) fünf Jahren in der Schweiz sein, bevor er/sie sich anmelden kann... Er/sie schreibt aber, dass der Vater erst ab (!) 2019 für fünf Jahre eine Arbeitsbewilligung hat. Somit dürften die Voraussetzungen nicht erfüllt sein.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    08.10.2012
    Beiträge
    155
    Ich bin davon ausgegangen, dass er/sie von einer Bewerbung im Jahr 2019 redet. Davor wird es laut swissuniversities eh nichts, weil wie du ja sagst die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.



  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Registriert seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.295
    Aber auch im Jahr 2019 hätte er/sie die fünf Jahre noch nicht voll... Da steht nämlich „seit 5 Jahren“ und nicht „für fünf Jahre“ in den von dir zitierten Richtlinien.
    Wenn der Vater ab 2019 für fünf Jahre in der Schweiz arbeitet, wären die Bedingungen 2024 erfüllt - falls der Vater dann noch weiter in der Schweiz bleibt.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook