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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
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    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich habe eine Frage an alle, die aus einem Facharztverhältnis in ein Oberarztverhältnis gewechselt sind. Es geht hierbei um den Abschluss einer zusätzlichen privaten Berufshaftpflichversicherung.


    Ich habe letztes Jahr meine Facharztanerkennung in der Anästhesie erhalten. Daraufhin habe ich eine zusätzliche private Berufshaftpflicht über den BDA abgeschlossen, da bei meinem alten Arbeitgeber die grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert war und die Regressnahme durch den Arbeitgeber möglich war. Diesen Fall kann man separat beim BDA versichern. Ende dieses Jahres werde ich nun das Krankenhaus wechseln und eine Oberarztstelle in einem anderen Krankenhaus annehmen.
    Die dortige Haftpflichtversicherung des Hauses hat die grobe Fahrlässigkeit mitversichert und auch die Regressnahme bei grober Fahrlässigkeit ist im Schadensfall ausgeschlossen.
    Würdet ihr nun die bestehende Haftpflichtversicherung (Facharzt, Regress nur bei grober Fahrlässigkeit) weiterführen und auf Oberarzt, Regress nur bei grober Fahrlässigkeit, erweitern (obwohl dieser Regress durch den Arbeitgeber ausgeschlossen ist)?
    Sollte man generell eine zusätzliche private Berufshaftpflicht abschließen
    Ich habe mit einigen ärztlichen Kollegen gesprochen, hierbei waren nun alle Meinungen vertreten: Einige haben trotz der Regressmöglichkeit durch den Arbeitgeber keine zusätzliche private Berufshaftpflicht abgeschlossen, andere die eine Praxis haben natürlich schon. Ich werde in nächster Zeit nur im Krankenhaus arbeiten.
    Es geht hierbei um eine Preisdifferenz von knapp 250 Euro jährlich.

    Um Meinungen von Betroffenen wäre ich dankbar.

    Liebe Grüße, Robert.

    PS: an Admin: ich habe das Thema zuerst aus Versehen im Forum Klink eröffnet, dieses bitte löschen.



  2. #2
    Gold Mitglied
    Registriert seit
    14.04.2015
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    272
    ohne in deiner situation zu sein empfinde ich das ganze folgendermaßen.

    ich bin aktuell als assistenzarzt in einem operativen fach tätig. über meinen arbeitgeber sind unter anderem grobe fahrlässigkeit die grobe fahrlässigkeit versichert und es besteht kein regressanspruch mir gegenüber.

    dennoch möchte ich nicht ohne meine versicherung sein. ob der arbeitgeber etwas an der police ändert oder sie kündigt, erfahre ich als allerletzter, im schlimmsten fall, wenn es zu spät ist.
    da hab ich lieber eine eigene versicherung und weiß zu jedem zeitpunkt sicher, wie ich abgesichert bin. das ist mir die kosten in jedem falle wert.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
    Registriert seit
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    Ort
    been there, done that, got the t-shirt
    Beiträge
    3.621
    Zitat Zitat von juke5489 Beitrag anzeigen
    ohne in deiner situation zu sein empfinde ich das ganze folgendermaßen.

    ich bin aktuell als assistenzarzt in einem operativen fach tätig. über meinen arbeitgeber sind unter anderem grobe fahrlässigkeit die grobe fahrlässigkeit versichert und es besteht kein regressanspruch mir gegenüber.

    dennoch möchte ich nicht ohne meine versicherung sein. ob der arbeitgeber etwas an der police ändert oder sie kündigt, erfahre ich als allerletzter, im schlimmsten fall, wenn es zu spät ist.
    da hab ich lieber eine eigene versicherung und weiß zu jedem zeitpunkt sicher, wie ich abgesichert bin. das ist mir die kosten in jedem falle wert.
    So verfahre ich auch, zumal mich das als AÄ 56 € im Jahr kostet. Deine 250 € sind da natürlich etwas mehr, aber immer noch eine verhältnismäßig geringe Summe, die auch noch steuerlich absetzbar ist.
    Hast Du denn auch private Freundschafts-/Nachbarschaftshilfe mit versichert? (mir fällt gerade der korrekte Terminus nicht ein)



  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    31.01.2012
    Beiträge
    47
    Ja, die gelegentliche ärztliche Nachbarschaftshilfe ist sowohl von meinem Arbeitgeber als auch von der beim BDA abgeschlossenen Haftpflicht mit abgedeckt. Die Kosten betragen 250 Euro mehr als als Facharzt, das heißt insgesamt um die 550 Euro Jahresprämie.



  5. #5
    Platin Mitglied
    Registriert seit
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    Balkonien
    Beiträge
    821

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    So wie du es schreibst, gibt es eigentlich keinen Grund die Versicherung zu behalten (ich gehe davon aus, du hast eine zusätzliche private Haftpflichtversicherung?) - aber ich würde das wirklich dreimal prüfen (lassen) - sonst könnte ich nicht ruhig schlafen



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