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Hallo!
ich habe folgendes Problem. Ich habe an der Uni Göttingen durch das verpassen der 18-Monats-Frist (man muss jede Prüfung innerhalb von 18 Monaten nachdem man sie das erste mal angetreten hat bestehen) nun den Prüfungsanspruch verloren. Versuche hatte ich nur 2 verbraucht.
Wirkt sich das auf den Prüfungsanspruch an anderen Universitäten aus? Dort ist oft nur die Rede von nicht bestandenem Drittversuch in den Prüfungsordnungen.
Kann mir jemand sagen an wen ich mich wenden muss für mehr Informationen?
Danke schon mal und viele Grüße!