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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,
    Ich habe eine Frage bzgl. ALG1. Ich Weiß nicht ob ich mich bei Agentur für Arbeit melden soll oder nicht. Ich habe für den letzten 36 Monaten gearbeitet. Also ich plane jetzt 12 Monaten Auszeit wegen Burnout dann würde ich meine Fachrichtung eventuell ändern. Allerdings würde ich mich kündigen und mit Jobsuche beginnen. was passiert wenn ich Stellenangebote vom Agentur vor Arbeit bekomme, die ich nicht wünsche, und ich diese Jobangebote ablehne.

    Vielen Dank



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    06.11.2009
    Ort
    Mülheim an der Schnur
    Semester:
    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
    Beiträge
    3.129
    Im Zweifelsfall Sanktionen und wenn Du selbstständig kündigst eine Sperrfrist für 3 Monate, außer Du kündigst auf ärztlichen Rat. Warum lässt Du Dich nicht krank schreiben?



  3. #3
    Banned
    Registriert seit
    04.07.2014
    Beiträge
    1.816
    Zitat Zitat von Peter_87 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    Ich habe eine Frage bzgl. ALG1. Ich Weiß nicht ob ich mich bei Agentur für Arbeit melden soll oder nicht. Ich habe für den letzten 36 Monaten gearbeitet. Also ich plane jetzt 12 Monaten Auszeit wegen Burnout dann würde ich meine Fachrichtung eventuell ändern. Allerdings würde ich mich kündigen und mit Jobsuche beginnen. was passiert wenn ich Stellenangebote vom Agentur vor Arbeit bekomme, die ich nicht wünsche, und ich diese Jobangebote ablehne.
    Vielen Dank

    a) Wenn du selbst kündigst: Erstmal 3 Monate Monate Sperrzeit, dann ALG 1 für 1 Jahr, weil du 36 Monate gearbeitet hast.
    Die Arbeitsagentur wird dir auf jeden Fall Jobangebote zukommen lassen und dich auffordern sich dort zu bewerben.
    Wenn der Arbeitgeber dich nicht möchte, geht die Jobsuche natürlich weiter. Aber insgesamt keine Dauerlösung.
    Arbeitslosengeld soll zur Überbrückung dienen und nicht als "Auszeit", auch wenn manche es so nutzen.
    b) Wenn du wirklich Burnout hast, musst du zum Arzt gehen und dich krank schreiben lassen und dir Hilfe suchen, nicht den Job kündigen.


    Kann man hier die Details nachlesen:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeit..._(Deutschland)



  4. #4
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    30.01.2013
    Beiträge
    1.058
    Prinzipiell ist es richtig, dass du dich eher krankschreiben lassen solltest. Aber ich persönlich kann auch verstehen, wenn man mit einer F-Diagnose nicht aktenkundig sein will.

    Im Endeffekt kannst du dich für ein Jahr mit ALG1 "gemütlich freistellen" lassen und dich umorientieren, die 3 Monate Sperrzeit sind natürlich zu überbrücken. Melde dich am besten sofort online "arbeitssuchend". Die Arbeitsagenturen lassen dich erstmal in Ruhe. Meistens haben die Sachbearbeiter keine Ahnung von der ärztlichen Weiterbildung, sodass du leicht gegen ein Stellenangebot argumentieren kannst. Du solltest aber natürlich schon rechtzeitig vor Ablauf der 12 Monate nach einer neuen Stelle suchen.
    Alternativ können Coachingangebote dir vielleicht aus dem Burnout helfen - allerdings musst du selbst zahlen, vermeidest aber die Diagnosen.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    25.09.2020
    Beiträge
    8
    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Prinzipiell ist es richtig, dass du dich eher krankschreiben lassen solltest. Aber ich persönlich kann auch verstehen, wenn man mit einer F-Diagnose nicht aktenkundig sein will.

    Im Endeffekt kannst du dich für ein Jahr mit ALG1 "gemütlich freistellen" lassen und dich umorientieren, die 3 Monate Sperrzeit sind natürlich zu überbrücken. Melde dich am besten sofort online "arbeitssuchend". Die Arbeitsagenturen lassen dich erstmal in Ruhe. Meistens haben die Sachbearbeiter keine Ahnung von der ärztlichen Weiterbildung, sodass du leicht gegen ein Stellenangebot argumentieren kannst. Du solltest aber natürlich schon rechtzeitig vor Ablauf der 12 Monate nach einer neuen Stelle suchen.
    Alternativ können Coachingangebote dir vielleicht aus dem Burnout helfen - allerdings musst du selbst zahlen, vermeidest aber die Diagnosen.
    Vielen Dank, das ist genau was ich suche. Ich habe mich schon telefonisch bei AfA telefonisch arbeitssuchend gemeldet. Ich will nicht eine F-Diagnose in meiner Akte. Andere Frage wenn ich für ein Paar Monaten in meinen Wunschfach Praktikum mache wäre das von der AfA zugelassen oder muss ich nicht mitteilen solange das Praktikum nicht bezahlt ist



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