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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo liebe Medis

    Wie sicherlich schon einige wissen, hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden, dass die Wartesemester limitiert werden. Ich persönlich fing vor 2 Jahren an Wartesemester zu sammeln und eine Krankenpflege-Ausbildung zu machen um die Wartezeit zu überbrücken. In der Zeit wollte ich mich zum ITS-Pfleger weiterbilden und so meine Wartejahre gestalten, bis ich den Medizinstudienplatz bekomme.

    Zu meinen Werten:

    Aufgrund diverser privater Krisen und nicht immer der richtigen Motivation schaffte ich nur eine DN von 3.2 im Jahre 2012 - danach fing ich ein Biologiestudium an was ich ersatzweise und aufgrund des möglichen Quereinstiegs fürs Medizinstudium nutzte - dort hatte ich einen Notendurchschnitt von 1,3 weil es wesentlich stärker meine Interessen wiederspiegelte. Nach diversen fehlgeschlagenen Versuchen mir Scheine für ein höheres Semester anrechnen zu lassen brach ich im 6. Semester zugunsten der Wartezeit ab, weil sie mir als die sicherste Variante erschien an einen Platz zu kommen. So kann man sich täuschen.

    Ich komme aus eher ärmlichen familiären Verhältnissen und nutze die Ausbildung unter anderem auch dazu für das Studium entsprechend Geld anzusparen. Über 7 Jahre Wartezeit kann man durchaus eine gewisse Summe anhäufen, da alle anderen Wege (z.B Österreich, Zweitstudium, Ausland etc.) am Finanziellen gescheitert sind.

    Mit dem heutigem Urteil - und ich glaube fast die Antwort kenne ich - wird es für mich mit den Vorraussetzungen scheinbar kein Medizinstudium mehr geben. Könnte mir das hier jemand bestätigen? Meine Wartezeit begann mit dem Wintersemester 2015/16 damit sind das derzeit nur 4

    Im Moment bin ich leider etwas schockiert - sehe aber die Notwendigkeit mir einen Plan B zu suchen.

    Grüße

    Lilium



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Das kann jetzt noch niemand sagen. Vieles in der Entscheidung sind kann- und soll-Aussagen, sehr viel Gestaltungsspielraum wird offengelassen. Da würde ich erst einmal die nächsten Wochen und Monate abwarten, bis sich herauskristallisieren wird, welche Konsequenzen die Politik aus dieser Entscheidung ziehen wird.

    Ausbildung und Geld ansparen kannst du ja trotzdem, und dich dann ggfs. z.B. in Österreich bewerben. Das ist ja nicht viel teurer als Deutschland.

    Ich würde die Wartezeitquote jedenfalls nicht voreilig abschreiben.



  3. #3
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Im Moment brauchst du da eine Glaskugel. Erstmal muss die Politik jetzt neu gestalten. Und es weiss auch noch keiner, ob und welche Übergangsregelungen es geben wird. Aber ja, es ist durch das Urteil in den Bereich des Möglichen gerückt, dass du keinen Platz erhalten wirst.



  4. #4
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    naja aber rein rechtlich, hat man mit der allg. Hochschulreife doch das recht, alles zu zustudieren. Eine Regelung a la nach 4 oder 5 Jahren warten bist du raus, würde sich meiner Meinung nach damit nicht vereinbaren lassen. Ich denke es wird eher auf eine Regelung hinauslaufen, dass neben Abi über all auch Faktoren wie TMS und Ausbildung zählen. So wie ich das Urteil verstanden habe, wurde vorallem das AdH angegriffen, die Wartezeit wurde kritisiert (hab es wegen Examenlernen aber nicht genau gelesen)
    Außerdem soll es ja erst zu 2019 geändert werden und es würde mich nicht wundern, wenn an der Wartezeitregelung nix geändert wird (bis wieder einer Klagt).
    Selbst wenn die Wartezeit auf max. X Jahre begrenzt werden würde, würden 1. sehr viele Klagen und 2. kann es dann nur für die gelten, die sich NACH der Gesetzesänderung für Medizin bewerben, für den Rest muss es eine Übergangsregelung geben (s. BA Einführung).
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Es wird sicher eine Übergangsregelung geben. Aber was das Kappen der Wartesemester angeht: Das Gericht hat klargestellt, dass es völlig gesetzeskonform ist, dass es bei begrenzten Studienplätzen eine Auswahl nach Eignung gibt und dass das nichts damit zu tun hat, dass man theoretisch seine Ausbildung frei wählen können darf...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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