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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    ich meine mich erinnern zu können hier mal gelesen zu haben, dass zwischen Fragen unterschieden wird, die bei allen gestrichen werden und dann noch Fragen, deren Streichung nur Berücksichtigung findet, wenn man selbst diese Frage auch bemängelt hat. Ist das die Unterscheidung zwischen den drei Tagen und dann den Fragen, für die man sich nach dem Bescheid einen Anwalt holen müsste?
    Und die inhaltliche Begründung muss man aber noch nicht innerhalb der drei Tage einreichen, oder? Was gilt da für eine Frist?
    Lese mich morgen auch nochmal genauer ein, konnte heute beim Überfliegen nichts dazu finden.
    Überlege auch selbst nochmal alles in der Literatur nachzuschlagen, um auf der sicheren Seite zu sein, würde da jemand mitmachen?
    Liebe Grüße und gute Erholung euch allen!



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Doch Du musst bis Sonntag mit Begründung widersprochen haben.

    https://www.medi-learn.de/foren/show...rgumentationen

    https://www.impp.de/pruefungen/allge...ommentare.html

    Hier sind noch ein paar alte Beispiele

    https://docs.google.com/document/d/1...68tR_3Ukg/edit



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  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Das eine sind die Anfechtungen, die man innerhalb weniger Tage nach der Prüfung beim IMPP einreichen kann. Die werden dann, wenn das IMPP den Fehler auch sieht, für alle gestrichen (allerdings bekommt derjenige den Punkt, der die „richtige“ Lösung hatte). Hierfür gibt es meines Wissens schon einen Sammelthread.

    Das andere passiert dann, wenn du gegen dein individuelles Prüfungsergebnis NACH Veröffentlichung der Ergebnisse durch das IMPP Einspruch erhebst (gerne mit Anwalt). Das hat aber nichts damit zu tun, ob du die Frage schon bemängelt hattest. Du musst halt deinen Widerspruch dann auch begründen können.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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