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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    ehem-user-25-04-2022-1131
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    ddghh
    Geändert von ehem-user-25-04-2022-1131 (06.02.2021 um 12:34 Uhr)



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Die fachgebunde Psychotherapie ist als Ergänzung zu einer Facharztkompetenz für die Vorbeugung, Erkennung und psychotherapeutische indikationsbezogene Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Fachgebietes, die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen mit bedingt sind, gedacht. Da Du vermutlich primär diagnostisch tätig bist als Radiologe wird dir das vermutlich im Arbeitsalltag wenig nutzen bringen. Wo anders kannst Du damit nicht nebenher tätig sein, weil Richtlinienpsychotherapie den KJPlern, den Psychiatern, den Psychosomatikern und den psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten ist. Und das zurecht. Denn eine fundierte psychotherapeutische Ausbildung erfordert meines Erachtens schon deutlich mehr Erfahrung.



  3. #3
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    Ich kenne einen Pathologen, der nebenher, sogar in seinem Institut, psychotherapeutisch arbeitet. Ob jemand Richtlinienverfahren anwendet oder nicht, kontrolliert nirgendwo jemand.

    Die drei Psychoarzt-Fachgebiete erfordern aber je 5-jährige Weiterbildungen, hinzu kommen die Psychologischen Psychotherapeuten und demnächst (leider) die universitär ausgebildeten Psychotherapeuten. Es erfordert sehr fundierte Kenntnisse, verantwortungsvoll, psychologisch invasive Methoden anzuwenden. Niemand käme auf die Idee, z. B. als Psychiater nebenher kleine Chirurgie anzubieten als "praktisches Hobby" oder Zusatzverdienst.
    "Nur" Psychotherapie zu erlernen, ist mMn zu wenig, man braucht fundierte Kenntnisse in Psychopathologie, Psychodiagnostik, Psychiatrie, Psychopharmakotherapie und dazu eine Menge Erfahrung, auch mit psych. Notfällen, um auf angemessenem Niveau, wie es für einen Arzt (im Gegensatz z. B. zum HP) selbstverständlich sein sollte, zu arbeiten.



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von rafiki Beitrag anzeigen
    Ich kenne einen Pathologen, der nebenher, sogar in seinem Institut, psychotherapeutisch arbeitet. Ob jemand Richtlinienverfahren anwendet oder nicht, kontrolliert nirgendwo jemand.
    Da mag aber nur mit rein privat zahlenden Klienten funktionieren. Wenn man aber die Behandlung über die Krankenversicherung abrechnen möchte. Dann erwarten die schon im Antrag ein Richtlinienverfahren. Was man mit den Patienten innerhalb der Therapie veranstaltet steht noch mal auf einem ganz anderen Blatt...



  5. #5
    ehem-user-25-04-2022-1131
    Guest

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    Vielen Dank für Eure Antworten ,

    ja so in etwa hab ich mir das ganze auch schon gedacht. Finde ich persönlich aber ebenfalls richtig, dass Psychotherapien in die erwähnten, kompetenten, Hände gehören.

    Mir geht's ja eigentlich auch eher darum aus persönlichen/privaten und irgendwann wissenschaftlichen Gründen das Fach Psychiatrie u. Psychotherapie besser kennen zu lernen. Da fände ich dann wiederum eine zusätzliche 5 jährige Weiterbildung plus Psychotherapie doch etwas arg übertrieben (für meinen speziellen Fall).



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