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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Darf der Betriebsarzt und/oder der Chef grundsätzlich die OP Tätigkeit verbieten, wenn man schwanger ist?

    Lieben Dank



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Für jeden Arbeitsplatz muss eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Und die sagt, ob und was du an diesem Arbeitsplatz machen darfst. Grundsätzlich kann man die Gesetze sicherlich so auslegen, dass OP nicht möglich ist.
    Hier kannst du Infos und bestimmt auch Hilfe bekommen: https://www.opids.de/start/



  3. #3
    small but dangerous
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    Narkosefachzwerg
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    4.171
    In den einzelnen Bundesländern gibt es vom Regierungspräsidium meist Merkblätter, was aus deren Sicht möglich ist oder nicht.
    In Baden-Württemberg sind sie recht streng, da wurde meines Wissens bisher allen schwangeren Chirurginnen die Tätigkeit im OP untersagt.



  4. #4
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    In NDS wird pauschal verboten, ausser es wird auf Wunsch eine Arbeitsplatzanalyse erstellt die die Risiken benennt, dann kann auf eigenen Wunsch weiter operiert werden



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