Du kannst versuchen, einen Dienstort in den Vertrag hineinschreiben zu lassen. Ich war mit dieser Forderung mal erfolgreich, aber meistens kommt man damit nicht durch. Aber selbst wenn so eine Regelung wie deine nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag steht, so steht die Möglichkeit der Versetzung innerhalb der gleichen Firma trotzdem normalerweise im Tarifvertrag drin, so daß das immer möglich ist, wenn nicht im Vertrag ausdrücklich nur ein einziger Dienstort dauerhaft festgelegt ist. Wehren kann man sich deshalb ziemlich schwer, wenn es tatsächlich soweit kommt, selbst wenn es nicht ausdrücklich im Vertrag steht. Je nach Formulierung bzw. wenn keine Formulierung im Vertrag ist oder ein Dienstort zumindest als erster Dienstort festgelegt ist kann man höchstens versuchen, die Versetzung ggf. zu verzögern, z.B. durch den Versuch, die Zustimmung des Betriebsrats zu fordern oder ähnliches, damit man bis zur Versetzung eine neue Stelle suchen kann.
Grundsätzlich gilt aber bei einem Krankenhaus genau wie in großen Industrieunternehmen aber, daß man bei mehreren Standorten grundsätzlich damit rechnen muß, auch woanders eingesetzt zu werden. Ich habe auch schon erlebt, daß das in Anspruch genommen worden ist. Der Arbeitnehmer, den man vermutlich zur Kündigung bewegen wollte, hat in der letzten Monatswoche erfahren, daß er zum nächsten 1. an einem anderen Standort der GmbH eingesetzt wird. Ist alles eine Frage der eigenen Verhandlungs-Position.
Was man dagegen tun kann, ist nur, bei kleinen Unternehmen zu arbeiten, die nur einen Standort haben, oder sich "auf der kleinsten möglichen Stufe", also konkret vom "Klinikum Badendorf" anstellen zu lassen, und nicht von der übergeordneten GmbH. Von Helios habe ich gehört, daß die sich inzwischen in den Verträgen teilweise bundesweite Versetzung von einem Tag auf den anderen offenhalten. So etwas würde ich niemals unterschreiben, aber es finden sich offensichtlich genug Leute, die es tun.