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  1. #1
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    Ich finde die Frage sehr ungünstig gestellt. Ich habe lange überlegt, ob die Frage sich auf erneute Schmerzen des Kompartments (dann hätte ich fie Fasziotomie) oder auf erneute Schmerzen durch eine Embolie bezieht. Habe mich am Ende für die Antwort "Ruhigstellung" entschieden, da diese für beide Gegebenheiten passt. In der Frage steht nur "Auftreten von erneuten Schmerzen" und nicht genau definiert, in welchem Fall.



  2. #2
    Unregistriert
    Guest
    Besonders weil da auch nichts wirklich über die schwere des Kompartments gesagt wird, oder?
    Bei drohendem Kompartment (Spannungsschmerz, aber periphere Durchblutung erhalten und eventuell leichte neurologische Symptome, also ca das was im Text beschrieben wurde) würde man doch erstmal auch nur konservativ vorgehen (ruhigstellen, anheben, etc.)
    Hätte daher auch A gesagt.



  3. #3
    Unregistriert
    Guest
    bei der Frage ging es nicht um das Auftreten von erneuten Schmerzen sondern um das "Auftreten der erneuten Schmerzsymptomatik". Der bestimmte Artikel bezieht sich auf die Schmerzen die in der Fragen davor nach der Therapie erneut aufgetreten sind. Es ist verwirrend, allerdings sprachlich korrekt.



  4. #4
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    Beiträge
    16
    Ich hab das so auch nicht, aber was ich gerade gefunden habe dazu ist das Tourniquet-Syndrom - dann wären Kompartment und Fasziotomie richtig.
    Ruhigstellung allerdings evtl. auch.
    Hier ist der Link da hin: https://flexikon.doccheck.com/de/Tourniquet-Syndrom
    Geändert von Dorothea1976 (09.10.2020 um 00:00 Uhr)



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    06.10.2020
    Beiträge
    21

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    Ich hab auch lange überlegt. In der Frage darüber geht es ja sinngemäß darum, welcher Verdacht sich aus den neu aufgetretenen Symptomen ergibt (V.a. Kompartmentsyndrom durch Reperfusionsödem). Nun war gefragt, welche Maßnahme vordringlich zu ergreifen ist, da habe ich mich dann für Ruhigstellung entschieden weil: a) bei drohendem Kompartment (erhaltene Pulse, Kribbelparästhesien, keine motorischen Ausfälle) Ruhigstellung, Hochlagerung, Verband entfernen etc. die ersten Maßnahmen sind, b) selbst bei manifestem Kompartment mit Indikation zur Fasziotomie das Bein ja zunächst ruhig gestellt werden muss, d.h. der Patient soll auf keinen Fall mehr umherlaufen, da das die Beschwerden verschlimmert und er gleich fasziotomiert werden soll -> also M.E. gibt es 2 richtige Antworten (ist übrigens besser, als wenn die Frage rausgenommen wird, dann reduziert sich nur die Zahl der Gesamtfragen von 320 auf 319, bringt aber keinen "Punkt mehr")



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