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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    19.06.2015
    Beiträge
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    Hi

    Ich hab eine Frage, weil ich das nicht so richtig verstanden habe. Ich bin noch ziemlich neu in der Klinik (ebenso hier im Forum, deshalb bitte ich zu entschuldigen, wenn das gar nicht hierher gehört :-/) und wollte bald meine erste Famulatur machen.
    Dazu hab ich mal einfach einen Blick auf die Seite vom Landesprüfungsamt geworfen und hier nachgelesen:

    https://rp.baden-wuerttemberg.de/The..._Merkblatt.pdf

    Jetzt muss ich aber leider gestehen, ich bin bei solchen Formulierungen, wie auch bei meinem Physikum nicht der hellste :-/ Ich verstehe nicht, was jetzt genau eine "Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird oder eine geeignete ärztliche Praxis" ist oder was es von einer "Einrichtung der hausärztlichen Versorgung" unterscheidet. Ich meine eine Hausarztpraxis ist doch auch zur ambulanten Versorgung da oder? Also was genau fällt alles unter diese beiden Begriffe bzw. wo überschneiden oder unterscheiden sie sich?
    Kann mir das jemand auf "gut Deutsch" erklären? :-/

    Danke



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    01.02.2007
    Beiträge
    1.261
    Famulatur machen kannst du in jedem Krankenhaus in Deutschland und im Ausland. Dir muss nur am Ende jemand diesen Zettel stempeln und unterschreiben. Das ist dann die Krankenhausfamulatur.
    Außerdem kannst du auch in jeder Praxis, Notaufnahme, Poliklinik, (Instituts-)Ambulanz in Deutschland oder im Ausland famulieren (=Praxisfamulatur). Da gehört natürlich auch der Hausarzt dazu. Am Ende muss wieder jemand auf dem Zettel unterschreiben.
    Dann gibt es noch die sogenannte Hausarztfamulatur - die kannst du bei jedem Allgemeinmediziner sowie bei nicht-spezialisierten Kinderärzten und Internisten machen, also bei allen, die irgendwie der "erste Anlaufpunkt" für Patienten sind. Achtung - das geht nur in Deutschland! Auch hier - du hast es wahrscheinlich schon geahnt - muss am Ende jemand unterschreiben und stempeln.

    Die Hausarztfamulatur hat politische Gründe...

    Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen



  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    02.07.2008
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    5. WBJ
    Beiträge
    1.515
    Kurz zusammengefasst:

    Du musst zwei Monate in einem Krankenhaus famulieren, hier allerdings nicht in der Notaufnahme, sondern stationär.

    Dann ist ein Monat in der hausärztlichen versorgung vorgeschrieben. Und es muss noch ein weiterer Monat ambulant sein, der KANN beim Hausarzt sein, muss aber nicht.

    Also, zwei Monate stationär, zwei Monate ambulant, von den ambulanten Monaten mindestens einer beim Hausarzt.



  4. #4
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.644
    Und ob etwas als ambulant oder stationär zählt, hängt bei nicht leicht zuordenbaren Fächern wie Anästhesiologie oder Radiologie auch vom LPA ab - bei solchen Fächern zahlt es sich also aus, beim LPA nachzufragen.

    Grundlagenfächer wie Labormedizin oder Pathologie sind auch nicht immer möglich, oder haben manchmal seltsame Zuordnungen.

    Bei klassischen klinischen Fächern hingegen ist es einfach - wenn du ein Monat auf einer Gyn-/Psychiatrie-/Innere-Station bist, zählt das als stationäre Famulatur, wenn du ein Monat auf einer Gyn-/Psychiatrie-/Innere-Ambulanz oder in einer Gyn-/Psychiatrie-/Innere-Arztpraxis bist, zählt das als Praxisfamulatur.



  5. #5
    Atya
    Guest

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    Hallo
    Kennt ihr Krankenhäuser in Österreich/Schweiz die Famulaturplätze i
    mit Unterkunft anbieten? Wäre sehr dankbar für jede Antwort



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