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  1. #1
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    Ist sonst noch jemandem aufgefallen, dass der Patient mit Aszites bei dekompensierter Leberzirrhose antidiuretisch statt diuretisch behandelt wurde? Es bestand ja die Indikation zur diuretischen Behandlung mit Spironolacton . Antidiurese hätte den Patienten ja ernsthaft gefährdet. Oder habe ich da einen Denkfehler?

    Habe das IMPP mal mit Verweis auf die AWMF-Leitlinie darauf hingewiesen.

    Prüfungstag: 3
    Fragennummer: 25
    Art der Kommentierung: Inhaltlich

    Darstellung der Kommentierung: Im Fragentext ist zwei Mal die Rede von einer "antidiuretischen" Therapie, gemeint ist wohl eher eine "diuretische" Therapie. Eine antidiuretische Therapie hätte den Aszites des Patienten wahrscheinlich verschlimmert und die Gesundheit des Patienten ernsthaft gefährdet.

    Begründung: Das primäre Diuretikum zur Behandlung des Aszites ist der kompetitive Aldosteronantagonist Spironolacton. Eine additive Therapie mit einem Schleifendiuretikum (Furosemid 20 – 40 mg/Tag) wird eingeleitet, wenn der Patient auf 200 mg/Tag Spironolacton in den ersten 2 – 3 Wochen nicht ausreichend anspricht. Der therapierefraktäre Aszites ist als Diuretika resistenter oder intraktabler Aszites definiert. Diuretikaresistenz bedeutet inadäquates Ansprechen auf Natriumrestriktion und eine hoch dosierte diuretische Therapie (Spironolacton max. 400 mg/Tag und Furosemid max. 160 mg/Tag). Bei therapierefraktärem oder rezidivierendem Aszites ist die TIPS- Anlage bei fehlenden Kontraindikationen wiederholten großvolu- migen Parazentesen vorzuziehen. (AWMF 2011)

    Literatur: Langfassung der AWMF-Leitlinie "Aszites, spontan bakterielle Peritonitis und hepatorenales Syndrom" http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/021-017.html



  2. #2
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    Haha, das ist mir nicht mal aufgefallen. Ich habe jetzt mal Antidiurese nachgeschlagen und ich verstehe es ebenfalls als Maßnahme gegen eine Diurese.



  3. #3
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    😂😂wie gut ist das denn??? Hab ich nicht gesehen!
    Du bist mein/e Held/in heute! Großartig!
    Reicht es, dass Einer schreibt? Oder sollte das noch jemand beanstanden?



  4. #4
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    Ich habe übrigens noch Frage B53/A69 Tag 2 reklamiert. Auch wenn die mit 94% richtig gekreuzt eigentlich eindeutig ist, habe ich im Sinne der 4,9% die wie ich E genommen haben, angefochten.
    Denn Sofortmaßnahmen können auch im häuslichen Umfeld gemeint sein und da führe ich zumindest nicht unbedingt ein Absauger mit mir herum.
    Ja, Freimachen der Atemwege ist selbstverständlich korrekt, aber es gibt genug zitierbate Wurllrnangaben, die durchaus auch noch das Klopfen zwischen den Schulterblättern, insbesondere bei Kindern, sowie den Heimlich-Handgriff postulieren. Und die Frage sagt nicht, in welchem Umfeld, welches Aspirationsmaterial und welches Alter der Patient hat....
    Ich habe es einfach mal versucht. Mal schauen, was dabei rumkommt.



  5. #5
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    Der Patient wurde übrigens gleich zweimal antidiuretisch behandelt. Im ersten UND im zweiten Abschnitt tritt der Fehler auf🙃



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