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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Lieber Kolleginnen und Kollegen,

    Ich stehe vor einem Dilemma und brauche eure Hilfe.
    Nämlich, ich habe einen neuen Jobangebot in einer anderen Stadt/Klinik bekommen. Hier soll ich noch den Vertrag verhandeln und davon abhängig die Stelle annehmen.
    Ich bin noch kein Facharzt aber die andere Klinik bittet mir eine Funktionsoberarztstelle. Nichtsdestotrotz bin ich jetzt in Stufe 6 und verdiene mit den Diensten ca. 4000 (+/-) pro Monat. Hier habe ich 3-4 Bereitschaftsdienste mit (Arbeitszeit)+4h pro Woche, ein WE-Dienst mit 12h und 3-4 Nachtdienst mit je 12h + 2-3 Tage Freizeitausgleich danach pro Monat.

    Die Funktionsoberarztstelle bedeutet wenig Assistenzarztdienste (keine Nachtdienste) sowie viele Überstunden die schlecht dokumentiert und somit schlecht bezahlt werden. Das bedeutet aber, dass ich kein Freizeitausgleich für Nachtdienste bekommen. Ich sollte der Präsenz-Funktionsoberarzt für einen speziellen internistischen Bereich bzw. Station sein.

    Summa Summarum ohne einen Sondervertrag würde ich in der neuen Stelle aufgrund Dienste weniger verdienen, weniger Freizeitausgleich (-ca 20 freie Tagen pro Jahr) haben, und viele schlecht dokumentierte Überstunde mit nur 6 Wochen Urlaub haben.

    Es sollte möglich sein, ziemlich viel Verhandlungsbreite für den Vertrag zu haben.
    Was soll ich für den Vertrag fordern?
    Welche Bezahlung (n. Tarif oder Außertariflich) soll ich mir wünschen und soll ich diese mit Steigerung verbunden?
    Soll ich stattdessen eine Pauschale oder Tantieme fordern?
    Soll man mit 8 oder 10 Wochen Urlaub versuchen?

    Danke



  2. #2
    Feddich ;)
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    335
    Wie wäre es mit: Bezahlung nach Tarif (ggf. +Zulage) und Dokumentation und Vergütung aller Überstunden. Genau dafür gibt es einen Tarifvertrag und gesonderte Verträge sind recht häufig zum Vorteil des Arbeitgebers.



  3. #3
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ich würde da unterscheiden: erst mal ist ein FOA lt. Tarifverträge MB ein Arzt, dem ein bestimmter Zuschlag als Gegenzug für definierte Kompetenz zugestanden wird (die exakte Höhe steht im Vertrag, üblicherweise ein dreistelliger Betrag). Von Verzicht auf Dienste und Geltendmachung von Überstunden steht dort nichts. Gilt übrigens sinngemäß auch für die Beförderung zum OA. Selbstverständlich kann man sich im Rahmen der Vertragsfreiheit auch auf eine Pauschalisierung darüber hinaus einigen, also für Betrag X Y Überstunden und Z Wochenenddienste etc. Muß man natürlich für sich selbst entscheiden, wieviel einem das wert ist, IMHO läuft man aber relativ schnell Gefahr, gerade in "arbeitsintensiven" Fächern übervorteilt zu werden.
    Ich würde also als Minimum fordern: Tarif + Zuschlag FOA +, wenn es ein AT Vertrag sein soll, dann den Betrag X ansetzen, bei dem "unterm Strich" gegenüber der vorherigen Stelle ein deutliches (* ) Plus herauskommt. Selbst der ignoranteste Personaler wird nicht erwarten, daß man sich mit einem Wechsel de facto gegenüber der vorherigen Stelle verschlechtert. Poolbeteiligung nicht vergessen. Und immer im Hinterkopf behalten, daß man mit der Pauschalisierung seinem AG u.U. "hilft", eine Stelle einzusparen, was wiederum zu Enpässen bei Urlaub, FoBi, Krankheit etc. führen kann. Meine Erfahrung ist, daß seitens der AG eher mehr Geld als mehr Freizeit lockergemacht wird, ich würde also die wegfallenden freien Tage auch in Geld "umrechnen".
    *: deutlich heißt, bei gleicher Arbeit ein Plus von 20-30%, das steht auch in jedem Bewerbungsratgeber so drin. Sich mit 500 EUR FOA-Zuschlag alle Überstunden abkaufen zu lassen, wäre ein sehr schlechtes Geschäft für Dich.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #4
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    1. Wieso überhaupt Überstunden machen?
    2. Wenn schon Überstunden, dann müssen diese peinlich genau dokumentiert sein, und es muss genau geregelt sein, wie und wann diese abgegolten werden.
    3. Wenn man darauf verzichten will, dann kann man sich ca. ausrechnen, wieviele Überstunden pro Jahr hinzukämen, und mit dem zumindest fachärztlichen Stundensatz verrechnen. Diese Summe würde ich zum zu erwartenden Jahresgehalt addieren. Anschließend würde ich 30% draufschlagen, und das als Gehaltsforderung auf den Tisch legen.
    4. Ferner sollte man unbedingt schriftlich festhalten, wie das Gehalt in Zukunft steigen soll (jährliche Erhöhung um x%, jährliche Verhandlungen um eine Steigerung, Boni etc.)
    5. Unbedingt einem Fachanwalt, z.B. vom Marburger Bund, zur Prüfung vorlegen.
    6. Unbedingt verhandeln, was passiert, wenn Du die Facharztprüfung ablegst (Beförderung zum Oberarzt, Gehaltssteigerung etc.)

    Und ganz wichtig: sich nicht verarschen lassen! Auch wenn so mancher Chefarzt noch glaubt, er brauche nur mit den Fingern zu schnippen, um eine Schar aus eierlegenden Wollmilchprivatdozenten um sich zu bilden, die alle darauf brennen, eine banale Oberaztstelle zum Tarifgehalt anzunehmen, sollte man sich nicht darauf einlassen. Die brauchen uns mehr, als wir sie brauchen. Wer heutzutage als Oberarzt Tarifgehalt mit miserabler Dienstbezahlung etc. hinnimmt, ist selbst schuld.



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