teaser bild
Ergebnis 1 bis 5 von 5
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    30.01.2012
    Beiträge
    109

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hi,

    habe bald das erste Jahr der Allgemeinmedizin-WB hinter mir und überlege, die Weiterbildungspraxis für das zweite Jahr zu wechseln; dabei könnte es auch zu einem Wechsel der KV kommen, da die neue Praxis evtl. in einem anderen Bundesland liegt.
    Wollte mal fragen, wer Erfahrung mit einem Wechsel während der WB hat und worauf man achten sollte...
    Wie ist das mit der Förderung? Alte Förderung wird "abgemeldet" und bei der neuen KV neu beantragt? Oder wie läuft das? Müssen da iwelche Transferzahlunegn von KV zu KV erfolgen?
    Und ist es auch mgl. z.B. nach 15 Monaten zu wechseln und dann für die restlichen 9 Monate noch die Förderung beid er neuen KV zu beantragen? Wie läuft das, wenn ich mir noch keine Anschlussstelle suche, sondern 1-2 Monate paausiere und die Zeit u.a. dafür nutze, mir ausgiebig andere Praxen anzuschauen? Ich möchte nämlich eine Praxis auswählen, in der ich evtl. langfristig bleiben könnte bzw. iwan einen KV-Sitz übernehmen könnte....
    Ich könnte natürlich direkt bei der KV nachfragen, aber da das mit dem Wechsel noch nicht klar ist, möchte ich keine Pferde scheu machen....
    Danke schonmal im Voraus!



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
    Registriert seit
    08.08.2013
    Ort
    been there, done that, got the t-shirt
    Beiträge
    3.621
    Bei der neuen KV gibst Du an, welche Zeiträume bei einer anderen KV gefördert wurden. Diese werden Dir dann von der Gesamtzeit, die förderungsfähig ist, abgezogen.
    Du kannst Abschnitte in jeglicher Zeitspanne ableisten, so lange die Voraussetzung "anrechnungsfähig" seitens der Ärztekammer gegeben ist (regelhaft gegeben bei 3 Monaten in VZ; bei TZ je nach ÄK 3 oder 6 Monate).
    Pausieren hat ja nichts mit der KV oder ÄK zu tun, oder was ist daran Deine Frage? Du pausierst halt einfach, bekommst kein Gehalt, daher fliest keine Förderung und bei Antritt einer neuen Stelle wird ein neuer Antrag geschrieben



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    30.01.2012
    Beiträge
    109
    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Bei der neuen KV gibst Du an, welche Zeiträume bei einer anderen KV gefördert wurden. Diese werden Dir dann von der Gesamtzeit, die förderungsfähig ist, abgezogen.
    Du kannst Abschnitte in jeglicher Zeitspanne ableisten, so lange die Voraussetzung "anrechnungsfähig" seitens der Ärztekammer gegeben ist (regelhaft gegeben bei 3 Monaten in VZ; bei TZ je nach ÄK 3 oder 6 Monate).
    Pausieren hat ja nichts mit der KV oder ÄK zu tun, oder was ist daran Deine Frage? Du pausierst halt einfach, bekommst kein Gehalt, daher fliest keine Förderung und bei Antritt einer neuen Stelle wird ein neuer Antrag geschrieben
    sorry, war ein bisschen missverständlich ausgedrückt... hast letztendlich aber meine Frage beantwortet, wenn ich sozusagen einfach iwann in meiner jetzigen Praxis (da mehr als 3 Monate abgeleistet) aufhören kann und dann iwann in der neuen Praxis anfangen und für die Restzeit die Förderung beantragen kann; also ich sozusagen nicht auf irgendwelche Zeiten (außer der MAximaldauer bis zur Ablegung der FA-Prüfung und WB-Ermächtigung des Weiterbilders) beachten muss;
    Vielen Dank!



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
    Registriert seit
    08.08.2013
    Ort
    been there, done that, got the t-shirt
    Beiträge
    3.621
    DOCH, du musst eben beachten, dass die KV-Förderung von der Anrechnungsfähigkeit des Abschnittes durch die Ärztekammer abhängt. Also, wenn Du 2 Monate und 29 Tage an einer Stelle arbeitest und dann gehst, dann ist der Abschnitt eben nicht anrechnungsfähig, also nicht förderungsfähig und würde daher zurückgefordert (von Weiterbilder allerdings, nicht von Dir, solange Du nciht irgendeinen dummen Passus unterschreibst).



  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    30.01.2012
    Beiträge
    109

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    DOCH, du musst eben beachten, dass die KV-Förderung von der Anrechnungsfähigkeit des Abschnittes durch die Ärztekammer abhängt. Also, wenn Du 2 Monate und 29 Tage an einer Stelle arbeitest und dann gehst, dann ist der Abschnitt eben nicht anrechnungsfähig, also nicht förderungsfähig und würde daher zurückgefordert (von Weiterbilder allerdings, nicht von Dir, solange Du nciht irgendeinen dummen Passus unterschreibst).
    jupp, da ich ja bereits mehr als 3 Monate abgeleistet habe und der Wechsel nach +/- 1-2 Monate nach 12 Monaten erfolgt, muss ich da auf nichts aufpassen (also in meinem Fall); hatte nur Sorge, ob es Probleme gibt, wenn ich zum Besispiel nach 14 Monaten die Praxis wechsle und dann für 10 Monate die restförderung beantrage; war mir nicht sicher, ob man mind. 3 Moante irgendwo bleiben muss oder nur abgeschlossene 3-Monatsabschnitte mgl. sind (also 3, 6, 9, 12, etc. Monate) aber das hast du ja schon geschrieben....

    also danke nochmal für die Auskunft!



MEDI-LEARN bei Facebook