EIGENTLICH muss mit der Gesetzesänderung für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse im Bezug auf Eignung für Schwangere durchgeführt werden. Egal ob eine Schwangere vorhanden ist oder nicht.
Für einen BLockpraktikanten KÖNNTE man es sich einfach machen und einfach analog zu einem Assistenz/Stationsarzt der gleichen Station bewerten (wobei die Studentin die Möglichkeit hätte, jederzeit den Arbeitsplatz zu verlassen, bei einem Approbierten kann das schwierig werden. Aber das sind Details).
Zuständig ist der Arbeitgeber, üblicherweise mit Unterstützung von Betriebsarzt und FAS.
Dummerweise gehören Ärzte und damit auch Studenten zu den arbeitsmedizinisch und arbeitsschutztechnisch mit am schlechtesten versorgten Berufsgruppen.
Helfen kann die Gleichstellungsbeauftragte. Die ist zumindest zuständig.