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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.03.2011
    Ort
    lübeck
    Beiträge
    64

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    Hallo,

    wie sieht es bei euch aus?
    Sind verpflichtende , also mit Unterschriftenliste kontrollierte für die Facharztausbildung benötigte Fortbildungen eures Arbeitgebers Arbeitszeit oder Freizeit?

    unstressige Grüße



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    24.05.2009
    Beiträge
    1.333
    Also ich habe drei Fortbildungstage im Jahr. Alle Fortbildungen über die drei Tage hinaus muss ich Urlaub nehmen, oder man hat halt geschickt frei im Dienstplan. Das einzige was bei uns auch über die drei Tage freigestellt wird, ist der Notarztkurs.



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  3. #3
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.153
    Vom Arbeitgeber geforderte und zur Teilnahme verpflichtete Fortbildung? --> Arbeitszeit!
    Wenn es meine Freizeit wäre, könnte ich selbst entscheiden, ob ich hingehe oder nicht!.
    Wenn mein AG das für mich entscheidet, dann ist es selbstverständlich Arbeitszeit!
    I'm a very stable genius!



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  4. #4
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
    Mitglied seit
    11.09.2003
    Ort
    da wo die Sonne aufgeht
    Semester:
    Fach-Kind
    Beiträge
    4.777
    Wenn gefordert -> Arbeitszeit / Fortbildungsfrei. Wenn freiwillig ohne eigenen Beitrag -> Freizeit. Wenn freiwillig, aber mit eigenem Beitrag auf Kongress / Fachtagung -> Dienstreise.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    10.10.2013
    Beiträge
    445

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    Ich muss auf Anweisung meines Arbeitgebers an einem Kurs teilnehmen der ganztägig (jeweils deutlich über 8h) am Wochenende läuft.

    Wie oben angeklungen und auch wie ich es in einigen (nicht allen) Quellen im Internet gefunden habe würde das ja als Arbeitszeit gelten?
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Weit...--f262294.html

    D.h. ich müsste die Zeit entweder bezahlt (??) bekommen oder als Freizeitausgleich erhalten, ist das richtig?

    Gleichzeitig haben aber Kollegen in gleicher Situation gar nichts bekommen, außer Unterkunft und Gebühr. Wie wird das bei euch gehandhabt, Überstunden, Geld,...?



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