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  1. #6
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    Mist, darf man jetzt ernsthaft wegen einer dummen Jugendsünde kein Arzt mehr werden?



  2. #7
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    Also in unserer Examensanmeldung(Dienstag abgegeben) ist das Kästchen anzukreuzen, ob man schon strafrechtlich aufgefallen ist. Aber vielleicht ist das auch nochmal bundeslandabhängig.



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Man sollte sehr genau lesen, was an Informationen gefordert ist. Nur das angeben, was gefordert ist. Und ggf. einen Anwalt hinzuziehen.

    "Jemals in Erscheinung getreten" ist möglicherweise nicht einmal zulässig. Darunter würden ja auch alle getilgten Vorstragen fallen und da muss man sich fragen, ob das für´s Physikum überhaupt verhältnismäßig ist.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #9
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    "Jemals in Erscheinung getreten" ist möglicherweise nicht einmal zulässig. Darunter würden ja auch alle getilgten Vorstragen fallen und da muss man sich fragen, ob das für´s Physikum überhaupt verhältnismäßig ist.



  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von lukashamburg123 Beitrag anzeigen
    Mist, darf man jetzt ernsthaft wegen einer dummen Jugendsünde kein Arzt mehr werden?
    Eine „dumme Jugendsünde“ bringt dir in den allerseltensten Fällen mehr wie 90 Tagessätze ein, ausser du dealst oder bringst absichtlich oder ausversehen jemanden um.



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