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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Guten Morgen!

    Viele wissen wie schwierig der Quereinstieg ins höhere Fachsemester aus dem EU-Ausland ist, weil man häufig erst nach Hochschulwechslern aus dem Inland berücksichtigt wird. Das könnte sich bald ändern. Ein Student, der die Vorklinik in Ungarn absolviert hatte, klagte vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen und bekam Recht:

    "Dieses Vorgehen ist mit Europarecht nicht vereinbar, denn das garantiert Freizügigkeit", sagt Anwältin Mechtild Düsing. Betroffen seien Tausende Studenten.

    Der Argumentation schlossen sich die Richter an. In der Urteilsbegründung (Az: 4L943/15) heißt es: "Eine Beschränkung dieses Rechts stellt es dar, wenn eine nationale Regelung bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedsstaat zu begeben sowie sich dort frei zu bewegen und aufzuhalten, Gebrauch machen." Die nachrangige Zuordnung sei geeignet, Unionsbürger von der Inanspruchnahme ihres Rechts auf Freizügigkeit abzuhalten.
    Hier der komplette Artikel: http://www.welt.de/politik/deutschla...mehr-sein.html

    Was meint ihr? Was haltet ihr davon?

    Ich finde, dass es sich so anhört als müssten alle Unis ihre Zulassungsordnung ändern.
    Die Gewinner wären eindeutig alle, die im EU-Ausland mit dem Studium beginnen.
    Die Verlierer wären dann wohl Teilstudienplatzinhaber. Dort wäre aber vielleicht ein Schlupfloch ein Härtefallantrag nach dem 4. Semester...



  2. #2
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Durch den Härtefallantrag können Teilstudienplatzinhaber immer noch bevorzugt werden, das fände ich also ok.

    Ansonsten wären wohl alle im gleichen Topf, das fände ich auch gut.
    Nur weil man im Ausland studiert, ist man ja kein Quereinsteiger. Man studiert genauso Humanmedizin wie in Deutschland auch. Wenn sowieso alles aus der EU anerkannt werden muss, kann man auch die Studenten aus dem EU-Ausland gleichstellen. Werden sie bei der Bewerbung zum 1. Fachsemester über HSS ja auch.

    Wobei Österreich diese Gleichstellung ja auch umgeht..



  3. #3
    ehem-user-11022019-1151
    Guest
    Ich weiß nicht, ob es wichtig ist, aber laut Artikel ist dies Praxis in folgenden Bundesländern:
    Nordrhein-Westfalen, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen (s. Artikel).
    In den anderen findet dann eine Gleichberechtigung statt?
    Bei beispielsweise den Unis Ulm und Gießen hört sich das jedenfalls so an.



  4. #4
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    Hey, also so weit ich weiß, müssten nach EU-Recht grundsätzlich alle Studien innerhalb der EU gleichgestellt sein! Ich denke auch, dass nur in den aufgezählten Ländern "ursprünglich" in Deutschland Studierende gegenüber denen, die im Ausland begonnen haben, bevorzugt werden. Das ist dort sogar in den Uni Gesetzen festgelegt, was aber gegen EU-Recht ist. Deshalb sollen diese Länder jetzt gezwungen werden die Gesetze an das EU-Recht anzupassen. Nachgelesen hab ich das hier: http://www.medigate.eu/eu-recht-fuer...nrueckkehrern/



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Hey, da ja jetzt eigentlich alle Unis die EU-Ausländer als Ortswechsler ansehen, solange es deutsche Staatsbürger sind, wollte ich fragen, ob die Chancen nach dem Urteil von 2015 für europäische (deutsche) Medizinstudenten gestiegen sind oder ob es immer noch so schwer ist wie vor 2015?

    Danke.



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