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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    mich wundert es eigentlich, dass man im Internet recht wenig dazu findet.
    Mich würde interessieren, wie das neue Gesetz denn so an euren Unis umgesetzt wird?
    Macht es überhaupt Sinn eine Schwangerschaft zu melden?
    Was ich an meiner Heimatuni erlebe, ist totale Bürokratie, niemand fühlt sich zuständig. Offensichtlich ist man hier als Schwangere selbst zuständig offizielle Gefährdungsbeurteilungen für Blockpraktika durchzuführen.
    Hat jemand ähnliches erlebt?
    Liebe Grüße!



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    EIGENTLICH muss mit der Gesetzesänderung für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse im Bezug auf Eignung für Schwangere durchgeführt werden. Egal ob eine Schwangere vorhanden ist oder nicht.
    Für einen BLockpraktikanten KÖNNTE man es sich einfach machen und einfach analog zu einem Assistenz/Stationsarzt der gleichen Station bewerten (wobei die Studentin die Möglichkeit hätte, jederzeit den Arbeitsplatz zu verlassen, bei einem Approbierten kann das schwierig werden. Aber das sind Details).
    Zuständig ist der Arbeitgeber, üblicherweise mit Unterstützung von Betriebsarzt und FAS.

    Dummerweise gehören Ärzte und damit auch Studenten zu den arbeitsmedizinisch und arbeitsschutztechnisch mit am schlechtesten versorgten Berufsgruppen.

    Helfen kann die Gleichstellungsbeauftragte. Die ist zumindest zuständig.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #3
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Für einen BLockpraktikanten KÖNNTE man es sich einfach machen und einfach analog zu einem Assistenz/Stationsarzt der gleichen Station bewerten (wobei die Studentin die Möglichkeit hätte, jederzeit den Arbeitsplatz zu verlassen, bei einem Approbierten kann das schwierig werden.
    Ich hatte jetzt nicht wirklich Grund dafür mich damit auseinanderzusetzen, aber ich glaube ähnlich wird es bei uns umgesetzt. Heißt aber, dass jedes BP mit vorgesehenem OP Tag zu Schwierigkeiten führen kann.. Nur die Gynnies keksen sich da aus und schaffen eine Alternativlösung, in einem anderen BP hat eine Schwangere Kommilitonin ihre Schwangerschaft nicht gemeldet weil sie wegen einem halben Tag OP die Teilnahme nicht gefährden wollte (Hörensagen, dass einer Schwangeren die Teilnahme am gesamten BP verwehrt wird). Auf der Seite der HNO habe ich zumindest gelesen, dass sie für schwangere PJler im OP die Maßgaben der Klinik für Anästhesie umsetzen. Also hier scheint es Kraut und Rüben zu sein, die Infos sind definitiv spärlich.



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Erdbeermond
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    Bei uns ist es wohl auch eher Chaos. Den ganzen Abteilungen wurde eine Nachricht geschickt, dass sie melden sollen, wie bei ihnen mit schwangeren Studentinnen umgegangen werden soll und ganz viele haben sich (wohl aus Zeitmangel oder doch eher Desinteresse?) nicht zurück gemeldet, woraufhin das Praktikum für diese Studentinnen gestrichen wurde. Als die Zuständigen dann angesprochen wurden hieß es wohl "Was? Ach die Schwangere hätte doch locker mitmachen können, wir hatten nur keine Zeit, auf die Mail zu antworten..."
    Liebe Grüße,

    Erdbeermond



  5. #5
    straight outta hell
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    Kruppstahl und Beton
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    über den Berg.
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    Hab mich jetzt nicht ins Detail damit beschäftigt weil ich selbst kein Bedarf hatte aber wir hatten in den letzten Semestern immer wieder Schwangere, für die immer problemlos eine individuelle Lösung gefunden wurde. Auch für Praktika mit OP-Besuchen.



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