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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    09.03.2010
    Ort
    Regensburg
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    1.
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    15
    Hallo,

    folgende Situation:
    ein Kumpel hatte sein Rigorosum erfolgreich absolviert. Nach der Notenbekanntgabe, gab es ein ausführliches Gespräch mit den beiden Gutachtern. Beide waren der Meinung, dass die eingereichte schriftliche Arbeit nicht dem Niveau einer Dissertation würdigt und haben unter Angabe von div. Begründungen keine Druckfreigabe erteilt, sondern die Auflage, dass die gesamte schriftliche Arbeit innerhalb weniger Wochen neu geschrieben werden soll. Es fehlen lt. Zweitgutachter div. Daten. Daher sind noch aufwendige Untersuchungen ausstehend, die im Labor gemacht werden sollen und ergänzend dazu in die neue Version der Dissertation einfließen sollen. Diese Daten sind bisher nicht erhoben und es bedarf rein von der Arbeitszeit mehrere Woche, bis die Versuche fertiggestellt sind. Allerdings hat mein Kumpel nur wenige Wochen dafür Zeit, sonst gilt das Promotionsverfahren als nicht erfolgreich absolviert, und ist voll berufstätig in der Klinik. Bekommt hierfür kein Frei, zumal er seinen ganzen Jahresurlaub investieren müsste und dann würde das nicht einmal ausreichen.

    Jetzt stellt sich die Frage, ob das überhaupt rechtens ist?
    Die schriftliche Dissertation wurde von der Promotionskomission ohne Änderung oder Korrekturvorschläge angenommen, daher hat er auch seinen Rigorosumtermin per Einschreiben erhalten.
    Im Vorgespräch des Rigorosum wurde ihm mitgeteilt, dass keine Korrekturen anstehen und dann sowas.
    Habt ihr noch Tipps?



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.643
    Promotionsordnung lesen wäre mal ein guter Start.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    21.08.2013
    Beiträge
    16
    Hallo makiki,

    wie von davo schon angedeutet lässt sich deine Frage, ohne die jeweilige Promotionsordnung zu kennen, schwer beantworten.

    An meiner Uni wird grundsätzlich zwischen formaler und inhaltlicher Prüfung der schriftlichen Dissertation unterschieden. Nach Abgabe der Dissertationsschrift geht diese zuerst an den Vorsitzen der Prüfungskommission, der ausschließlich für die formale Prüfung verantwortlich ist. Hierzu gehören z.B.
    • Formatierungsvorschriften
    • Zitierrichtlinien
    • Selbsständigkeitserklärung
    • ggf. Erlaubnis der Ethikkommission
    • Einhaltung Gentechnikgesetz bzw. Tierschutzgesetz etc.

    Wenn der Vorsitzende der Prüfungskommission diese formalen Kriterien als erfüllt ansieht, gehen Kopien der Dissertation an die Gutachter, die den eigentlichen Inhalt prüfen. In der von dir beschriebenen Situation genügte die Dissertation also anscheinend den formalen Anforderungen aber nicht den inhaltlichen.

    Ich weiß nicht, wie einheitlich die Begriffe Disputation und Rigorosum verwendet werden, aber bei einem Rigorosum wird normalerweise nicht die Arbeit an sich geprüft (Das wäre eher eine Disputation/Verteidigung), sondern die Prüfer stellen Fragen zu einem (meist vorher eingegrenzten) Fachgebiet. Auch hier wäre es denkbar, das ein Doktorand sich sehr gut in seinem Gebiet auskennt, seine schriftliche Disseration aber nicht den inhaltlichen Anforderungen entspricht. Die Prüfer lesen oft auch nur die Zusammenfassung der Diss (es sei den Gutachter sind gleichzeitig Prüfer im Rigorosum), so dass es nicht weiter verwunderlich wäre, wenn Mängel der Diss nicht im Vorgespräch des Rigorosums besprochen wurden...



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