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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    wer ist eigentlich für das befolgen des Seuchenschutzes in Alterheimen zuständig?
    Das Gesundheitsamt?

    Folgender Fall, pos. getester Heimbewohner und anscheinend auch weitere drei.
    Bereits vor einer Woche die Abstriche (Bereitschaftsdienst) von den Kontaktpersonen genommen worden, Testergebnisse liegen nicht vor...
    Quarantäne wird ebenfalls nicht wirklich befolgt, positiver Patient läuft auf dem Stockwerk rum.

    Wer ist dafür zuständig, das dort bald 50 Leute tot sind?
    Und vor allem wie erreicht man jetzt die korrekte Stelle?

    Danke Gruß



  2. #2
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
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    Ich habe zwar keine Ahnung zu Deiner Frage (wohne im falschen Land), aber wie gehst Du davon aus, dass da bald 50 Leute tot sind?
    Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)



  3. #3
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    Zitat Zitat von Eilika Beitrag anzeigen
    Ich habe zwar keine Ahnung zu Deiner Frage (wohne im falschen Land), aber wie gehst Du davon aus, dass da bald 50 Leute tot sind?
    Wenn positive Patienten im Heim rumrennen + niemand getestet wird (oder die Testergebnisse einfach nicht vorligen).
    Dann gehe ich mit meinem beschränkten Wissen doch davon aus dass es sich zwangsläufig mehr Menschen anstecken.



  4. #4
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Croin Beitrag anzeigen
    wer ist eigentlich für das befolgen des Seuchenschutzes in Alterheimen zuständig?
    Das Gesundheitsamt?
    Seuchenschutz/bekämpfung, die Anordnung von Quarantäne sowie die Kontrolle derselben ist, war und bleibt die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes (siehe InfSG).
    Ich gehe davon aus, daß die Heimleitung informiert ist? Dummerweise ist es selbst in diesen Zeiten nicht erlaubt, desorientierte Bewohner in ihrem Zimmer "wegzusperren".
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  5. #5
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Seuchenschutz/bekämpfung, die Anordnung von Quarantäne sowie die Kontrolle derselben ist, war und bleibt die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes (siehe InfSG).
    Ich gehe davon aus, daß die Heimleitung informiert ist? Dummerweise ist es selbst in diesen Zeiten nicht erlaubt, desorientierte Bewohner in ihrem Zimmer "wegzusperren".
    Soweit mir bekannt macht die Heimleitung was das Gesundheitsamt sagt. Ich bin mir aber nicht sicher ob die Maßnahmen richtig sind. Vor allem eben bei pos. desorientierten Patienten die rumrennen.
    Das Heim müsste nach pos. und negativ räumlich getrennt werden. Will aber anscheinend keiner machen.

    Wie kommt man den an das Gesundheitsamt?
    Geändert von Croin (02.04.2020 um 14:47 Uhr)



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