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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich finde das diese Frage absolut anfechtbar ist. Gefragt war welche anamnestische Frage hinsichtlich einer etwaigen Berufskrankheit bei Larynxkarzinom an ehesten zielführend ist.
    Möglichkeiten waren Arbeit mit Asbest, Arbeit als Melker, Arbeit im Atomkraftwerk, Schreinerarbeit mit Eiche und Buche, Arbeit in der Gastronomie.


    Ich hab jetzt mal nachgeschaut und folgendes gefunden:

    3. Ionisierende Strahlung

    BK-Nr. 2402:

    Erkrankungen durch ionisierende Strahlen
    Krankheitsbild:

    Kehlkopfkarzinom
    Beispiele für Berufe und mögliche Gefährdungen (unvollständige Aufzählung):

    Bergleute, Mineralgewinner, insbesondere Uranbergbauer (Wismut, DDR)
    (Tief-)Bauarbeiter
    Arbeiter in der Kernkraft
    Forscher, Laboranten, Physiker
    Metall-, Chemie-, Kunststoffarbeiter
    medizinisches Personal, Zahn-/Ärzte
    Industriezweige/Tätigkeiten: Medizin (Röntgen, Nuklearmedizin, Strahlentherapie), Kernkraft, kerntechnische Anlagen, radioaktive Isotope in Forschung/Industrie, Materialprüfung durch Röntgenspektroskopie, Bergbau (Radon, Uran), Baugewerbe


    4. Asbest

    BK-Nr. 4104:

    Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Eierstockkrebs
    in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)
    in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder
    bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren {25 x 106 [(Fasern/m³) x Jahre]}

    Da sind also meiner Meinung nach 2 Antworten richtig. Wie sieht ihr das ?



  2. #2
    Unregistriert
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    Mist, das mit der Berufskrankheit hab ich irgendwie überlesen. Ich hatte ja auf die Passivrauchexposition in der Gastronomie früher spekuliert...



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ich hab jetzt die S3-Leitlinie dazu auch rausgesucht (https://www.awmf.org/uploads/tx_szle...assung_0.1.pdf)

    Auf Seite 22 steht:
    Bei Asbestexposition und bei Ionisierenden Strahlen z.B. durch Uran ist das Larynxkarzinom als Berufskrankheit anerkannt.



  4. #4
    Unregistriert
    Guest
    In der Aufgabe wird erwähnt, dass es sich um einen ungelernten Arbeiter handelt. Ich denke daher will das IMPP, dass wir an Asbest denken (ungelernte im Atomkraftwerk kann ich mir schlecht vorstellen).



  5. #5
    Unregistriert
    Guest

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    Somit ist die Frage nicht nur anfechtbar sondern eindeutig zu rügen. Macht das jemand?



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