Hallo!
Ich habe bereits im Ausland studiert und dafür Leistungen nach BAföG bezogen. Nächstes Jahr möchte ich dann gern über die Wartezeitquote in Deutschland Medizin studieren. Allerdings habe ich bereits BAföG erhalten und bin daher auf die Unterstützung meiner Eltern angewiesen. Ich möchte keinen überteuerten Studienkredit aufnehmen und könnte bei meinen Eltern wohnen. Würde das als Sozialkriterium 3 (Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen) zählen, immerhin bin ich aus wirtschaftlichen Gründen an den Studienort gebunden? Hat jemand Erfahrung damit?
Und noch eine Frage: sagen wir, bei Hochschulstart steht 14 WS und DS 2,5, bei der spezifischen Uni zusätzlich noch OP 1, SK 3, DN 2,3. Ich habe irgendwo in dem Forum gelesen, dass die Wartesemester nur für die Runde zählen, ob man überhaupt einen Platz über die Wartezeitquote bekommt, danach zählen nur noch OP, SK und DN. Bedeutet das, wenn ich 16 WS, aber SK 4 habe, keinen Platz an der gewünschten Uni bekomme?
Danke schonmal für die Anwort(en)!