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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    mich beschäftigt momentan das Thema der Mehrarbeit, wir kennen es alle, bzw. der Ausgleich dieser.

    Ich bin AA in einer radiologischen Abteilung und habe einen 40h-Vertrag. Wir haben jeden Tag einen AA der 24h-Bereitschaftsdienst hat. Bedeutet von 7.30 Uhr - 7.30 Uhr. Der Tag danach ist frei (= 8 Minusstunden). Am Folgetag wird wieder normal gearbeitet. Die verbliebenen Bereitschaftsstunden werden nach Stufe 3 bezahlt.
    In den letzten Monaten hatte ich im Durchschnitt 7 solcher Dienst (inkl. 2 Wochenenden), was ca. 53 Wochenstunden macht, wenn ich mich nicht verrechnet habe. Es gibt gutes Geld dafür, aber mit der Zeit ist das ziemlich hart, weil wir natürlich deutlich mehr als 50% der Zeit arbeiten. Aber das ist ein anderes Thema. Dazu kommen natürlich auch noch die normalen Überstunden, was wieder ein anderes Thema ist.

    Kann ich mich jetzt auf das Arbeitszeitgesetz mit seiner max. Arbeitszeit von 48h beziehen, um in den nächsten Monaten nur 2-3 Dienst zu machen? Oder ist das nicht möglich, da Bereitschaftsdienst nochmal eine andere Geschichte ist und ich die Mehrarbeit bezahlt bekomme?

    Vielen Dank im Voraus!

    VG
    Sky



  2. #2
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    hast du einen opt out vertrag unterschrieben?



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Nein, kein opt out.



  4. #4
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    3.740
    Ausgleichszeitraum sind vermutlich 6 Monate, d.h. dein Arbeitgeber hat noch etwas Zeit den Ausgleich zu erreichen. Aber klar kannst du dich darauf berufen und mal fragen wie es denn funktionieren soll...



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    9
    7 im Durchschnitt bezieht sich schon auf die letzten 4 Monate. Davor hatte ich bei 2 Wochen Urlaub und "nur" 3 Dienste und im Monat davor 6.
    Bin mir immer nicht sicher inwieweit Urlaub als 0 Stunden in diesem Ausgleichzeitraum berechnet wird. Dachte gelesen zu haben, dass Urlaub bei der Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit als neutral gewertet wird und von den Arbeitstagen in den 6 Monaten abgerechnet wird.

    Wichtig erscheint mir die Angelegenheit auch, wenn es wieder mal um spontane Dienstübernahmen wegen Krankheit geht, ob ich dann sagen kann - ich bin raus. Der ganze Rest an AÄ eigentlich auch :/



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